Erbausschlagung: Was passiert mit Mietwohnung und Hausrat?

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RA Franze

Eine Erbschaft bringt oft rechtliche und finanzielle Pflichten mit sich, besonders im Mietrecht. Doch was passiert, wenn die Erbschaft ausgeschlagen wird? Welche Folgen hat dies für Mietverträge, Haushaltsauflösungen und Gegenstände im Haushalt? Dieser Artikel erklärt die rechtlichen Grundlagen, Voraussetzungen und Auswirkungen einer Erbausschlagung im Zusammenhang mit dem Mietrecht und den Rechten am Inventar.

Erbausschlagung und ihre Auswirkungen auf das Mietrecht

Grundsätzlich wird der Erbe oder die Erbengemeinschaft mit der Annahme des Nachlasses der Rechtsnachfolger des Erblassers. Damit übernimmt der Erbe nicht nur die Vermögenswerte, sondern auch die Pflichten des Verstorbenen. Dabei zählen unter anderem folgende Verpflichtungen:

  • Mietrückstände ausgleichen: Falls zum Zeitpunkt des Todes Mietschulden bestehen, müssen diese vom Erben beglichen werden.
  • Mietzins weiterzahlen: Der Erbe ist bis zur Kündigung des Mietvertrags verpflichtet, die Miete zu übernehmen.
  • Mietvertrag kündigen: Es liegt am Erben, den Mietvertrag ordnungsgemäß zu beenden.
  • Wohnung oder Haus betreten: Erben haben das Recht, die Wohnung oder das Haus des Verstorbenen zu betreten, um sich um die Angelegenheiten des Nachlasses zu kümmern.
  • Haushaltsauflösung: Der Erbe entscheidet, ob der Hausrat verkauft, behalten oder entsorgt wird.
  • Öffnen von Post: Damit der Erbe sich einen Überblick über offene Forderungen verschaffen kann, ist er auch zum Lesen von Post des Erblassers berechtigt.

Doch was passiert, wenn ein potenzieller Erbe diese Verantwortung nicht übernehmen möchte oder kann? Hier kommt die Möglichkeit der Erbausschlagung ins Spiel.

Erbausschlagung und ihre rechtlichen Folgen

Mit der wirksamen Ausschlagung einer Erbschaft verliert der potenzielle Erbe in der Regel sämtliche Rechte und Pflichten in Bezug auf den Nachlass. Dies bedeutet konkret:

  • Keine Verantwortung für Mietzahlungen: Nach der Ausschlagung besteht keine Verpflichtung mehr, ausstehende Mietrückstände zu begleichen oder die Mietkosten weiter zu zahlen.
  • Kein Anspruch auf Haushaltsgegenstände: Haushaltsgegenstände und andere Nachlassgegenstände stehen nach der Ausschlagung dem nächsten Erben laut Testament oder in der Reihenfolge der gesetzlichen Erbfolge zu.
  • Keine Verwaltungspflichten: Der Ausschlagende muss sich nicht mehr um die Kündigung des Mietvertrags, die Haushaltsauflösung oder mögliche Nachlassverbindlichkeiten kümmern.
  • Verlust aller Rechte am Nachlass: Nach dem die Erbschaft ausgeschlagen wurde, darf die Wohnung des Verstorbenen nicht ohne Zustimmung des Ersatzerbens betreten werden.

Trotz dieser scheinbaren “Entlastung” sollte eine Erbausschlagung gut durchdacht sein. Oft gelingt es den Begünstigten nicht, sich innerhalb der kurzen Frist einen Überblick über die finanzielle Situation des Erblassers zu verschaffen und bereuen unter Umständen die voreilig erklärte Ausschlagung. Was auf den ersten Blick als Gerümpel erscheinen mag, kann sich später als Rarität herausstellen.

Voraussetzungen einer wirksamen Erbausschlagung

Damit eine Erbausschlagung rechtlich wirksam ist, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Erklärung der Ausschlagung: Die Absicht, das Erbe auszuschlagen, muss klar gegenüber der zuständigen Stelle kommuniziert werden (z. B. Nachlassgericht am Amtsgericht oder Notar).
  • Fristgerechte Abgabe: Die Ausschlagung muss in der Regel innerhalb von sechs Wochen ab Kenntnis der Erbschaft erfolgen. Bei Auslandswohnsitz verlängert sich die Frist auf sechs Monate.
  • Formvorschriften: Die Erklärung muss am Amtsgericht zur Niederschrift erklärt werden oder durch einen Notar beglaubigt vorliegen. Manche Fälle erfordern zusätzliche Voraussetzungen, wie eine familiengerichtliche Genehmigung oder eine Vollmacht.

Eine Rückgängigmachung der Erbausschlagung ist in der Praxis möglich, aber schwierig und zieht Kosten nach sich. Daher wird dringend empfohlen, sich vorab von einem Anwalt mit Expertise im Erbrecht beraten zu lassen.

Haushaltsgegenstände und Rechte des Ehepartners

Ein oft emotional diskutierter Punkt im Zusammenhang mit Nachlässen ist der Verbleib der Wohnungseinrichtung. Grundsätzlich gehört diese zum Nachlass und wird somit Eigentum des Erben oder der Erbengemeinschaft. Doch der Ehepartner des Verstorbenen genießt spezielle Schutzrechte.

Einrichtungsgegenstände bei gesetzlicher Erbfolge

Wenn der Verstorbene verheiratet war, stehen dem Ehepartner sämtliche Haushaltsgegenstände zu, jedoch nur wenn die gesetzliche Erbfolge gilt. Diese zivilrechtliche Regelung nennt sich “Voraus des Ehegatten” und ist vergleichbar mit einem Vermächtnis. Dies gilt jedoch mit Einschränkungen:

  • Gibt es Kinder oder Enkelkinder, erhält der Ehepartner nur die für einen angemessenen Haushalt erforderlichen Gegenstände. Welcher Hausrat für angemessen erachtet wird, kann im Einzelfall zu Streit führen.
  • Hatte der Erblasser keine eigenen oder angenommenen Kinder, so geht der gesamte Mobiliar des Verstorbenen an den Ehegatten über.
  • Besteht ein Testament, dann gilt in der Regel keine gesetzliche Erbfolge und somit stehen dem Ehepartner die Einrichtungsgegenstände gerade nicht zu. Viele Testamente ohne anwaltliche Beratung zeigen unter anderem an dieser Stelle ihre Schwächen.

Ausschlagung und Verlust von Rechten

Wird die Erbschaft vom Ehepartner ausgeschlagen, verliert er seine Ansprüche auf Einrichtungsgegenstände und auch Erinnerungsstücke. Stattdessen hat der Ehemann oder die Ehefrau lediglich Anspruch auf den Pflichtteil und eventuell den Zugewinnausgleich. Bei einem hohen Zugewinn des verstorbenen Ehepartners kann eine Ausschlagung für die Witwe oder den Witwer jedoch vorteilhaft sein. Hier spricht man von einer taktischen Ausschlagung, zu der Sie sich vorab anwaltlich beraten lassen sollten.

Der Anspruch auf Zugewinn, wie auch der Pflichtteilsanspruch zielen auf eine Geldzahlung ab. Es besteht kein Forderungsrecht bezüglich Erinnerungsstücke und Gegenstände mit emotionalem Wert. Dieser Verlust kann für den Hinterbliebenen schmerzhaft sein und sollte bei der Entscheidung über die Ausschlagung ebenfalls bedacht werden.

Wohnungsräumung und Haushaltsauflösung

Ein weiterer praktischer Aspekt einer Erbschaft betrifft die Räumung der Wohnung des Verstorbenen. Wird das Erbe angenommen, obliegt dem Erben die Verantwortung, die Wohnung zu räumen und den Mietvertrag zu kündigen. Mit der Erbausschlagung verliert der Betroffene diese Verpflichtungen.

  • Wohnungsräumung durch den nächsten Erben:
    Die Pflicht zur Räumung geht an den nächsten Erben in der gesetzlichen Reihenfolge über.
  • Haushaltsauflösung durch Profis:
    Viele Erben beauftragen professionelle Dienstleister für Haushaltsauflösungen, um den emotionalen und organisatorischen Aufwand zu minimieren. Stellen Sie jedoch zuvor sicher, dass es sich tatsächlich im Haus nur noch Trödel und Krempel befindet.

Mietrechtliche Besonderheiten im Todesfall

Nicht nur die räumliche Auflösung einer Wohnung, sondern auch der Mietvertrag selbst wird durch die Erbschaft beeinflusst. Der Mietvertrag bleibt auch nach einer Ausschlagung grundsätzlich bestehen und der Ersatzerbe erlangt die Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag. Unter Umständen besteht auch das Recht, den Mietvertrag als Mietpartei zu übernehmen.

Für den Vermieter ist wichtig zu wissen, dass unter Umständen eine Wohnungsräumung vor Gericht durchgesetzt werden muss. Voreiliges Räumen der Wohnung eines Verstorbenen, kann eine Schadensersatzpflicht auslösen.

Fazit und Empfehlung einer Münchener Rechtsanwältin

Die Entscheidung, ein Erbe anzunehmen oder auszuschlagen, sollte niemals leichtfertig getroffen werden. Vor allem die mietrechtlichen und organisatorischen Aspekte bedürfen einer sorgfältigen Bewertung. Ist die finanzielle und emotionale Belastung des Nachlasses höher als der potenzielle Gewinn, kann eine Ausschlagung ratsam sein. Jedoch raten Experten, vor diesem Schritt rechtlichen Rat einzuholen, um Nachteile zu vermeiden.

Stehen auch Sie vor einer solchen Entscheidung? Lassen Sie sich frühzeitig beraten und sichern Sie sich rechtliche Klarheit. Denn bei einer gut informierten Entscheidung können Sie das Beste für Ihre persönliche Situation herausholen.