Ratgeber Erbausschlagung: Alles, was Sie wissen müssen

Ein Erbe auszuschlagen kann ein wichtiger rechtlicher Schritt sein, der in Betracht gezogen werden muss, wenn eine Erbschaft in München beispielsweise überschuldet ist oder mit anderen Verpflichtungen verbunden ist, die der Erbe nicht übernehmen möchte. Dieser Vorgang muss innerhalb einer gesetzlichen Frist von sechs Wochen erfolgen, gerechnet ab dem Zeitpunkt, an dem der Erbe von seiner Erbenstellung erfährt. Wird die Erbausschlagung nicht rechtzeitig und korrekt erklärt, gilt das Erbe als angenommen. Mit allen positiven wie negativen Konsequenzen. Insbesondere in München, mit seinen hohen Immobilienwerten und daraus folgenden oft massiven finanziellen Folgen, ist es entscheidend, die rechtlichen und praktischen Aspekte der Erbausschlagung genau zu verstehen.

Ich möchte nicht Erbe werden – was tun?

Grundsätzlich steht es Ihnen nicht nur frei zu entscheiden, wer Ihr Vermögen erben soll. Genauso dürfen Sie sich gegen eine ungewollte Erbschaft wehren. Wenn Sie eine verstorbene Person nicht beerben möchten, dann gibt das deutsche Zivilrecht Ihnen das Recht zur Ausschlagung. Es gibt jedoch Konstellationen, in denen Sie Ihre bereits getroffene Entscheidung nicht mehr “widerrufen” können.

Wann ist eine Ausschlagung ausgeschlossen?

  • Sie haben die Erbschaft bereits wirksam angenommen. Hierfür müssen Sie keine Erklärung beim Notar oder Nachlassgericht abgeben. Bereits die Vornahme bestimmter Handlungen lässt auf Ihren Willen zurück schließen, dass Sie bereit sind, das Erbe anzutreten. Ein klassisches Beispiel ist der Verkauf eines Erbstücks. Da das Recht zur Veräußerung nur der Erbin zusteht, drücken Sie gleichsam so Ihren Willen, das Erbe anzutreten, aus.
  • Sie erfüllen nicht die Voraussetzungen, um die Annahme anfechten zu können. Die bereits angenommene Erbschaft können Sie nur über eine wirksame Anfechtung rückgängig machen. Eine Anfechtung ist dann möglich, wenn Sie u.a. einen Anfechtungsgrund haben. Die Gerichte haben mittlerweile eine Vielzahl an Fällen geklärt, die einen beachtlichen Grund zur Anfechtung darstellen können. Darunter fällt zum Beispiel der Irrtum, welche Vermögensgegenstände tatsächlich Bestandteil des Nachlasses sind. Ebenso beachtlich kann die Fehlvorstellung sein, dass das Erbe überschuldet sei.
  • Die Ausschlagungsfrist ist bereits abgelaufen. Die Entscheidung, ob Sie Rechtsnachfolger des Erblassers werden möchten, muss innerhalb der sehr kurzen Frist von sechs Wochen erklärt werden. Nur im Ausnahmefall gilt eine Frist von sechs Monaten. Wird die Erbschaft nicht innerhalb der Frist formgerecht abgelehnt, dann gilt sie automatisch als angenommen.

 

Das sollten Sie tun, wenn die Ausschlagungsfrist bereits abgelaufen sein könnte
Oft liegt im deutschen Erbrecht der Teufel im Detail: Die Frist zur Ausschlagung ist mit sechs Wochen äußerst kurz bemessen. Wenn Sie glauben, dass die Frist bereits verstrichen ist, lohnt es sich weiterhin, anwaltlich überprüfen zu lassen, ob Sie Ihre Erbenstellung aufgeben können. In der anwaltlichen Praxis zeigt sich, dass Mandanten immer wieder verfrüht davon ausgehen, nicht mehr ausschlagen zu können. Denn nur weil Sie wissen, dass jemand verstorben ist, bedeutet dies noch nicht zwangsläufig, dass die Frist in Gang gesetzt wurde. Gleichsam gibt es Sonderfälle zur Hemmung der Ausschlagungsfrist, die Ihnen möglicherweise weiterhelfen können.

Was passiert, wenn ich die Erbschaft ausschlage?

Die Ausschlagung einer Erbschaft bedeutet, dass Sie als Erbe Ihren Anteil am Nachlass vollständig verlieren. Sie werden so gestellt, als hätten Sie niemals der Erbengemeinschaft angehört. Wenn Sie zum Alleinerben berufen waren, dann wird mit der Ausschlagung die Berechtigung am gesamten Nachlass rückwirkend aufgeben. Wichtig: Im Grundsatz können Sie nur Ihr gesamtes Erbe oder Ihren Erbteil als Ganzes ausschlagen. Es gibt jedoch auch hier Sonderfälle. Etwas anderes gilt, wenn Sie aus mehreren rechtlichen Gründen einen Anteil am Erbe fordern können.

Ausschlagende Erben haben häufig keine gesicherte Kenntnis darüber, wer nach ihnen an die Stelle des Erbberechtigten tritt. Jedoch sollten Sie vor der Abgabe der Ausschlagungserklärung unbedingt die weitere Erbfolge verbindlich klären lassen. Dies gilt insbesondere bei lenkenden Ausschlagungen, die Kindern oder Enkeln zugute kommen sollen. Bei überschuldeten Nachlässen möchten die ausschlagenden Eltern hingegen verhindern, dass die Probleme an ihre Kinder weitergereicht werden. Gut zu wissen ist, dass die nächsten Erben nicht gezwungen sind, die Erbschaft anzunehmen, sondern ebenfalls die Möglichkeit zur Ausschlagung haben. Sollten keine weiteren testamentarischen oder gesetzlichen Erben vorhanden sein, fällt der Nachlass letztlich an den Staat.

Was ist die Erbfolge nach einer Ausschlagung?

Häufig gehen Erben davon aus, dass die erklärte Ausschlagung nun den Ehegatten, die eigenen Kinder oder Enkelkinder, aber auch nahe Verwandte wie Geschwister, erben lässt. Das kann zwar der Fall sein, ist aber nicht zwangsläufig so. Es häufen sich die Gerichtsverfahren, in denen “lenkende Ausschlagungen” bereut werden, da der ursprüngliche Erbe darüber irrte, wer denn nun als sein Nachfolger von der Erbschaft profitieren würde.

Die weitere Erbfolge nach einer Ausschlagung kann sich ergeben aus:

  • einem Testament  oder einem Erbvertrag und
  • nachrangig aus der gesetzlichen Erbfolge bzw. den §§ 1953 ff BGB

 

Vorsicht bei Ausschlagungen zugunsten Dritter
Bitte lassen  Sie sich in jedem Fall anwaltlich beraten, wenn Sie mit der Ausschlagung eines werthaltigen Nachlasses Ihrem Sohn oder Ihrer Tochter, Ihren Enkelkindern oder anderen nahen Verwandten etwas Gutes tun möchten. Es besteht nicht selten ein Irrtum darüber, wer der nächste Erbe sein wird und kann in der Konsequenz eine unnötige Erbstreitigkeit vor Gericht nach sich ziehen.

Außerdem müssen auch steuerliche Aspekte beachtet werden: oft wirkt es sich nachteilig auf die Höhe der Erbschaftssteuer aus, wenn die Erbfolge durch eine Ausschlagung verändert wird.

Was bedeutet eine taktische Ausschlagung?

Eine taktische Ausschlagung kommt in Situationen in Betracht, in denen durch den Verzicht auf das Erbe eine bessere rechtliche oder finanzielle Positionen erreicht werden kann. Ein solches strategisches Vorgehen kann einem Ehegatten oder Nacherben das Pflichtteilsrecht sichern. Dies erfordert jedoch eine präzise, rechtliche Analyse, ob der geringere Pflichtteilsanspruch für den Eheparten tatsächlich vorteilhafter ist. Der Grundsatz lautet jedoch, wer eine Erbschaft ausschlägt, kann keinen Pflichtteil beanspruchen.

Wann ist die Frist zur Erbausschlagung versäumt?

Gemäß § 1944 BGB muss der Erbe innerhalb einer Frist von sechs Wochen die Ausschlagung erklären. Diese Frist beginnt, sobald der Erbe von seinem Erbrecht Kenntnis erhält. Besondere Regelungen gelten, wenn der Erblasser zuletzt im Ausland gelebt hat – in solchen Fällen beträgt die Frist sechs Monate.

Wird die Frist versäumt, gilt das Erbe automatisch als angenommen. Daher ist es ratsam, frühzeitig zu handeln und sich gegebenenfalls an einen Anwalt in München zu wenden.

Wie und wo kann eine Erbschaft in München ausgeschlagen werden?

Die Erbausschlagung muss gegenüber dem Nachlassgericht zur Niederschrift erklärt werden. Alternativ können Sie die Ausschlagung vor einem Notar erklären, der die Erklärung öffentlich beglaubigt und an das Gericht weiterleitet.

Wichtig: Nachlassgericht und Notar nehmen lediglich Ihre Ausschlagungserklärung entgegen. Sie werden bei diesem Termin jedoch nicht dazu beraten, ob eine Ausschlagung der für Ihren Fall ideale Weg ist. Um nicht den ungewissen Weg einer späteren Anfechtung gehen zu müssen, sollten Sie sich unbedingt vor der Erklärung der Ausschlagung anwaltlich beraten lassen.

Adresse des Nachlassgerichts München:

Amtsgericht München
Nachlassgericht
Infanteriestrasse 5
80797 München

Planen Sie genügend Zeit ein, da die Bearbeitung einen gewissen Verwaltungsaufwand mit sich bringen kann.

Kann mein Anwalt für mich ausschlagen?

Ja, Sie können sich im Rahmen der Ausschlagung vertreten lassen und müssen nicht persönlich beim Nachlassgericht erscheinen. Insbesondere wenn Sie weiter entfernt wohnen oder sich im Ausland aufhalten ist eine Erklärung über eine Anwältin als Stellvertretung sinnvoll.

Gründe für und gegen eine Erbausschlagung

Die Entscheidung, ein Erbe auszuschlagen, will gut überlegt sein. Sie hängt oft von individuellen Lebensumständen ab. Hier sind einige häufig genannte Argumente:

Gründe für eine Ausschlagung:

  • Überschuldung des Nachlasses: Wenn die Schulden des Erblassers die vorhandenen Vermögenswerte übersteigen, kann eine Ausschlagung sinnvoll sein.
  • Eigene finanzielle Sicherheit: Bei laufender Privatinsolvenz kann die Annahme eines überschuldeten Nachlasses zu rechtlichen Problemen führen.

Gründe gegen eine Ausschlagung:

  • Pflichtteilsrechte: Durch die Ausschlagung verzichten nahe Angehörige in der Regel auch auf ihr Pflichtteilsrecht. Eine Ausnahme gilt zum Beispiel bei Ehepartnern, für die eine taktische Ausschlagung sogar finanziell vorteilhaft sein kann.
  • Emotionale Bindung: Wer ausschlägt, verliert jegliches Recht an der Erbschaft. Selbst bei wertlosen Gegenstände mit rein ideellem Wert sind Sie nach der Ausschlagung darauf angewiesen, dass der nächste Erbe Ihnen das Objekt überlässt.
  • Unzureichende Klärung der Vermögenslage: Immer wieder schätzen Erben den Nachlasswert falsch ein und erkennen erst nach der Ausschlagung, dass Vermögenswerte vorhanden sind. Die Haftung für Nachlassverbindlichkeiten kann im Einzelfall auch ohne eine Ausschlagung erreicht werden.

Die Abwägung, ob eine Ausschlagung erforderlich ist oder ob eine Beschränkung der Haftung auch anderweitig erreicht werden kann, kann im Einzelfall sehr schwierig sein und setzt fundierte Kenntnisse im Erbrecht und Steuerrecht voraus.

Erbausschlagung bei Privatinsolvenz des Erben

Wenn ein Erbe sich in der Privatinsolvenz befindet, ist besondere Vorsicht geboten. Die Annahme eines überschuldeten Nachlasses kann die finanzielle Lage des Erben weiter verschärfen. Ist die Erbschaft hingegen werthaltig, dann wird der Nachlass Teil der Insolvenzmasse und ist an den Insolvenzverwalter herauszugeben. Um das Zeil der Restschuldbefreiung zu erreichen, führt oft kein Weg an einer Ausschlagung vorbei. Lassen Sie sich im Falle einer Verbraucherinsolvenz unbedingt anwaltlich beraten.

Sonderfälle: Minderjährige, Mündel und Betreute

Minderjährige oder unter Betreuung stehende Personen können eine Erbschaft nur durch ihre gesetzlichen Vertreter ausschlagen. Teilweise ist die Zustimmung des Familiengerichts in München erforderlich, um sicherzustellen, dass nicht zum Nachteil des Minderjährigen gehandelt wird. Die rechtliche Betreuung von Erbstreitigkeiten mit Beteiligung von Kindern oder Pflegekindern ist hier unerlässlich, um keine Fehler im Verfahren zu machen.

Teilweise Ausschlagung? Geht das?

Eine teilweise Ausschlagung ist in der Regel nicht möglich. Die Erbin kann sich nicht “die Rosinen rauspicken” und beispielweise die Schulden ausschlagen, jedoch die vererbte Wohnung als Erbschaft annehmen. Entweder wird der gesamte Nachlass akzeptiert oder abgelehnt. Etwas anderes gilt, wenn Sie aufgrund unterschiedlicher Rechtsgründe ein Erbrecht haben.

Wie hoch sind die Kosten einer Erbausschlagung?

Die Kosten für eine Erbausschlagung hängen von mehreren Faktoren ab:

  • Bearbeitungsgebühren beim Nachlassgericht (ca. 30 Euro)
  • gegebenenfalls Notarkosten für die Beglaubigung der Erklärung
  • Eventuelle Anwaltskosten für Beratungsleistungen

Tatsächlich sind meist der größte Kostentreiber Gebühren, zum Beispiel bei Banken für Kontoauszüge. So ist es denkbar, dass der Verstorbene in den letzten Jahren sein Vermögen großzügig verschenkt hat und sich der Wert des Nachlasses erst auf den zweiten Blick über Rückzahlungsansprüche der Erben ergibt.

Kann eine Erbschaftsannahme oder -ausschlagung angefochten werden?

Ja, eine Anfechtung ist möglich, wenn zum Zeitpunkt der Annahme oder Ausschlagung wesentliche Fehler oder Irrtümer vorlagen. Besonders häufig kommt dies dann vor, wenn der Erbe den Umfang der Schulden oder Vermögenswerte des Nachlasses falsch eingeschätzt hat.

Besonders in einer Metropole wie München gibt es Anwälte wie mich, die ausschließlich im Erbrecht tätig sind und Ihren Fall eingehend begleitet.

Außerdem kann sie nicht widerrufen werden, sofern der Erbe nicht nachweislich über den Nachlass getäuscht oder durch einen Irrtum gehandelt hat (§ 1956 BGB).

Kann ich eine Haftung ausschließen auch ohne Ausschlagung?

Ja, die Haftung aus einer Erbschaft kann auch ohne Ausschlagung erreicht werden. Jedoch ist es für einen juristischen Laien schwer abschätzbar, ob die Alternativen das eigene Vermögen gleichsam vor den Gläubigern des Verstorbenen schützt. Mit Hilfe eines Anwalts können Sie beispielweise abklären lassen, ob auch eine Nachlassinsolvenz in Betracht kommt.

Wichtige Anlaufstellen:

  • Amtsgericht München, Nachlassabteilung: Zuständig für die Abwicklung von Erbschaften, Testamentseröffnungen und Erbscheinsanträgen in der Landeshauptstadt München und im Landkreis München.
  • Rechtsanwälte für Erbrecht in München: Spezialisiert auf die Beratung und Vertretung in erbrechtlichen Angelegenheiten, von der Testamentserstellung bis zur Erbausschlagung. Setzen Sie sich am besten gleich mit mir in Kontakt.

 

Fallbeispiele aus München

Nachlasses mit erheblicher Nachlassschuld in München-Sendling

In der Wohnung einer Erblasserin aus München-Sendling fand eine Verwandte als gesetzliche Alleinerbin viele offene Rechnungen in beachtlicher Höhe. Der Hausrat war von minderer Qualität und auf dem Bankkonto fand sich kein nennenswerter Geldbetrag. Die Erbin geht von Überschuldung aus. Da sie nicht für die Nachlassverbindlichkeiten haften möchte, erklärt sie am Nachlassgericht München die Ausschlagung. Nach einigen Wochen entdeckt sie ein äußerst gut gefülltes Sparbuch und reut die Ausschlagung.

In Fällen, in denen der Nachlass gesichert hauptsächlich aus Schulden besteht, kann es sinnvoll sein, das Erbe auszuschlagen. Erklären Sie keinesfalls die Ausschlagung ohne vorherige gründliche Prüfung der Vermögenslage. Insbesondere wenn nicht geklärt werden kann, ob der Erblasser verschuldet war, sollten Sie sich als Erbe zu alternativen Möglichkeiten der Haftungsbegrenzung anwaltlich beraten lassen. Nicht selten stellen sich Nachlässe mit Verbindlichkeiten später nicht als überschuldet heraus, da Hinweise auf Vermögenswerte wie Auslandsimmobilien, Depots und Bankkonten, teure Gegenstände etc. erst später entdeckt werden. Der Weg über eine nun erforderliche Anfechtung der Ausschlagung führt häufig zu einem Rechtsstreit mit dem nächstberufenen Erbe, der seine Rechtsstellung nicht mehr verlieren will.

Ausschlagung für minderjährige Erben

Der Erblasser aus Pullach bei München hat zu Lebzeiten die Privatinsolvenz gerade noch abwenden können, jedoch sind die Nachlassschulden immens. Sein Sohn als einziges Kind erklärt am Nachlassgericht, die Erbschaft nicht annehmen zu wollen. Der Sohn möchte im nächsten Schritt, auch für sein Kleinkind als nächsten Erben die Ausschlagung erklären. Außerdem ist sein Frau momentan schwanger.

Wenn minderjährige oder noch ungeborene Erben an der Erbfolge beteiligt sind, wird die Ausschlagung komplizierter, wenn die Zustimmung des Familiengerichts erforderlich ist. Der geschilderte Fall ist einer der wenigen Konstellationen, in denen keine familiengerichtliche Genehmigung erforderlich ist, da den Kindern erst durch die vollständige Ausschlagung des Vaters das Erbrecht zuteil wurde.

Taktische Ausschlagung zur Wahrung von Pflichtteilsrechten

Die Erblasserin aus München-Neuried hat ihren zweiten Ehemann im Testament als Vorerbe, ihren Sohn aus erster Ehe als Nacherben eingesetzt. Der Nachlass besteht aus einem beachtlichen Bargeldvermögen. Da der Steifvater kein eigenes Vermögen hat, aber kostspieligen Hobbies nachgeht, sorgt sich der Sohn, dass von dem Geld bald nichts mehr vorhanden sein wird. Seine Anwältin rät ihm nach detaillierter Beratung zur Ausschlagung.

Manchmal kann eine Ausschlagung strategisch genutzt werden, um den Pflichtteilsanspruch geltend zu machen. Der Pflichtteil beträgt nur die Hälfte des gesetzlichen Anspruchs. Wenn der Nacherbe jedoch davon ausgehen muss, dass für die Nacherbschaft kein Vermögen mehr vorhanden sein wird, kann eine Ausschlagung und der Weg über das Pflichtteilsrecht ökonomisch sinnvoller sein.

Ausschlagungen bei Vor- und Nacherbschaften sind häufig komplex
Ohne vorherige anwaltliche Beratung sollten Sie im eigenen Testament keine Vor- und Nacherbschaft anordnen. Diese besondere testamentarische Ausgestaltung ist im Detail sehr komplex und kann für viel Streit sorgen.

Wenn Sie als Nacherbe eingesetzt wurden, dann gilt nun eine Besonderheit: Sie können nun die Nacherbschaft bereits zu Lebzeiten des Vorerbens ausschlagen.

Wurde das maßgebliche Testament durch einen Fachanwalt für Erbrecht entworfen, dann sollten im letzten Willen Regelungen zum Schutz der Nacherben enthalten sein. Regelmäßig wird der Vorerbe in seinen Rechten beschränkt, damit das Nachlassvermögen letztlich dem Nacherben zufällt. Lassen Sie sich von einem komplizierten Testament nicht verunsichern und erklären Sie gegebenenfalls erst nach einer fundierten Beratung die Ausschlagung des Testamentserbes. 

Dies erfordert jedoch eine genaue Kenntnis der gesetzlichen Regelungen und eine fundierte Beratung.