Erbrecht-Formulare und Vorlagen

Nachfolgend finden Sie eine Liste aktueller Formulare zu Ihrer Information vorab.

Vollmachten und Formulare

Sie können diese Dokumente bereits Zuhause in Ruhe durchlesen und ausgefüllt zu Ihrem Beratungstermin in meine Kanzlei mitbringen. Selbstverständlich können Sie auch erst vor Ort die Unterlagen vervollständigen, wenn Sie keinen Drucker zu Hand haben.

 

Datenschutz

 

Gerichte in der Umgebung der Erbrechtskanzlei Franze

Wenn Sie gegen einen Miterben klagen oder Ihren Pflichtteilsanspruch gegen den Erben gerichtlich durchsetzen müssen, dann ist in Abhängigkeit zum Streitwert das Amtsgericht oder das Landgericht für Sie in der ersten Instanz zuständig. Die örtliche Zuständigkeit, also in welcher Stadt Sie den Rechtsstreit führen müssen, richtet sich entweder nach dem Wohnort des Beklagten (§§ 12,13 ZPO) oder dem letzten Wohnort des Erblassers (§ 27 ZPO). Ihnen steht ein Wahlrecht zu und können sich so zum Beispiel für den für Sie praktischer und verkehrsgünstiger liegen Gerichtsstandort entscheiden.

Ich vertrete Sie gerne in erbrechtlichen Angelegenheiten bundesweit vor allen Gerichten bis zum Oberlandesgericht. In relativer Nähe zu meiner Kanzlei befinden sich die Amts- und Landgerichte des Oberlandesgerichtsbezirks München.

Amtsgerichte

Amtsgerichte sind für Ihre Erbschaftsstreitigkeit zuständig, soweit der Streitwert den Betrag von 5.000,00 Euro nicht übersteigt.

 

Landgericht

Bei Pflichtteilsansprüchen und Erbauseinandersetzungen ist der Streitwert von 5.000,00 Euro schnell erreicht und dann ist das Landgericht für Ihren Erbstreit zuständig.

 

Oberlandesgericht

Sollte es erforderlich sein, wird Ihre Erbstreitigkeit Sie in der zweiten Instanz zum Oberlandesgericht führen. In Deutschland gibt es 24 Oberlandesgerichte und meine Kanzlei liegt verkehrsgünstig am Oberlandesgericht München.

 

Wichtige Adressen online rund ums Erbrecht:

Meinen Mandanten empfehle ich Testamente oder Erbverträge nicht Zuhause zu verwahren, sondern in amtliche Verwahrung bei den Amtsgerichten zu geben. Zusätzlich kann die Information zu Ihrem letzten Willen in das Zentrale Testamentsregister aufgenommen werden.

Wenn Sie sich von mir zu Vorsorgedokumenten beraten lassen und ich Ihnen Ihre Patientenverfügung erstellen, dann empfehle ich die Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister. Auf diese Weise erlangen Ärzte unkompliziert die Information, wo welche Dokumente zu Ihren Wünschen zu finden sind. Neben der Patientenverfügung können Sie im Zentralen Vorsorgeregister von mir auch Ihre Betreuungsverfügung, Ihre Vorsorgevollmacht sowie Informationen zu Ehegattenwiderspruch und Vertrauenspersonen registrieren lassen.