Erben und Vererben in München: ein Leitfaden

Erbrechtliche Fragen entstehen oft in Momenten, in denen vieles gleichzeitig bewältigt werden muss. Manchmal liegt ein Testament vor, manchmal nicht, und häufig zeigt sich erst beim genaueren Hinsehen, welche rechtlichen Folgen sich ergeben. In einem solchen Umfeld hilft es, jemanden an der Seite zu haben, der die Zusammenhänge ruhig einordnet und die nächsten Schritte verständlich erklärt.

Ich berate Mandantinnen und Mandanten in München in allen erbrechtlichen Angelegenheiten – von der Nachlassplanung bis zur Klärung von Pflichtteilsansprüchen oder der Organisation und Auflösung einer Erbengemeinschaft. Viele Anliegen beginnen mit einer einfachen Frage, aus der sich dann ein klarer Weg entwickeln lässt. Welche Unterlagen wichtig sind, ob Handlungsbedarf besteht oder ob zunächst eine Bestandsaufnahme genügt, besprechen wir in Ruhe und ohne Zeitdruck.

Wenn Sie ein Anliegen im Erbrecht haben, können wir dies gerne in einem persönlichen Gespräch klären.

Warum eine erbrechtliche Beratung in München sinnvoll ist

Erbfälle sind häufig vielschichtig, und in einer wohlhabenden Stadt wie München kommen oft Besonderheiten hinzu. Nicht selten betrifft ein Nachlass eine Wohnung in Sendling, ein Elternhaus im Münchner Süden wie in Forstenried oder Solln oder ein geerbtes Mehrfamilienhaus in Thalkirchen, das seit Jahrzehnten in Familienhand ist. Solche Vermögenswerte stellen die Beteiligten im Erbrecht regelmäßig vor Fragen, die sich ohne genaue rechtliche Einordnung kaum beantworten lassen – egal, ob es um den Pflichtteil, eine Erbengemeinschaft oder die Wirksamkeit eines Testaments geht.

Hinzu kommt, dass die Wege zum Erbe über verschiedene Stellen führen. Das Nachlassgericht München in der Pacellistraße ist für die Eröffnung von letztwilligen Verfügungen und Ausstellung der Erbscheine zuständig, während das Grundbuchamt für die Umschreibung einer Immobilie im Erbfall richtige Anlaufstelle ist. Viele Mandantinnen und Mandanten sind unsicher, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und welche Unterlagen dort verlangt werden.

Eine strukturierte Betrachtung hilft, den Überblick zu behalten:
Welche Wirkung hat ein eigenhändiges Testament? Gilt die gesetzliche Erbfolge oder existiert eine erbrechtliche Verfügung, die Vorrang hat? Was passiert, wenn Sie enterbt wurden? Wie berechnet sich ein Pflichtteilsanspruch, wenn eine Immobilie in München zum Nachlass gehört? Und welche Optionen bestehen, wenn sich eine Erbengemeinschaft nicht einigen kann?

Diese Fragen lassen sich meist schon im Rahmen einer Erstberatung klären. Fachliche Unterstützung sorgt dabei weniger für „große“ Entscheidungen als für eine verlässliche Orientierung: In welcher Reihenfolge sind die Schritte sinnvoll, welche Fristen sind zu beachten und welche Behörde ist im konkreten Fall zuständig? Genau dabei begleite ich Sie – unabhängig davon, ob es um eine Streitigkeit innerhalb einer Erbengemeinschaft, die Durchsetzung Ihres Pflichtteils oder die Nachlassabwicklung in München geht.

Leistungen im Erbrecht in München

Testament und erbrechtliche Gestaltung

Viele Anliegen beginnen mit der Frage, ob ein Testament sinnvoll ist oder ob eine bereits vorhandene Verfügung Bestand hat. Oft geht es darum, Streit vorzubeugen oder bestimmte Vorstellungen rechtlich sauber umzusetzen. Wir sehen uns gemeinsam an, welche Möglichkeiten bestehen und welche Formvorschriften beachtet werden müssen. Gerade bei familiären Besonderheiten oder Immobilien im Nachlass ist eine durchdachte Gestaltung hilfreich. Nichts sichert den Familienfrieden verlässlicher, als ein durchdachter Letzter Wille. Das gilt im Besonderen in Patchworkfamilien: Mit der Wiederheirat werden die erbrechtlichen Beziehungen durch eine Stiefmutter oder einen Stiefvater samt Stiefgeschwistern äußerst komplex.

Pflichtteilsfragen und schwierige Konstellationen

Immer wieder geht es auch um den Pflichtteil. Die Berechnung kann einfach sein, manchmal aber auch recht umfangreich, etwa wenn eine Wohnung oder ein Haus in München Teil des Nachlasses ist. Dann stellt sich die Frage, welche Werte zugrunde gelegt werden und wie Ansprüche überhaupt geprüft werden. Ich unterstütze sowohl diejenigen, die einen Pflichtteil geltend machen möchten, als auch Personen, die mit einer Forderung konfrontiert werden und erst Klarheit über die rechtliche Lage benötigen.

Erbengemeinschaften und gemeinsame Entscheidungen

Wenn mehrere Personen erben, entsteht automatisch eine Erbengemeinschaft. Unterschiedliche Vorstellungen über die Nutzung oder Verwertung einer Immobilie – sei es eine Wohnung in Schwabing oder ein Haus im Münchner Süden – können schnell zu Unsicherheiten führen. Hier geht es darum, Schritt für Schritt zu klären, welche Rechte bestehen und welche Wege zu einer Lösung führen können. Nicht jede Auseinandersetzung muss konfliktbehaftet sein; häufig reicht es aus, die Situation einmal in Ruhe zu ordnen.

Erbschein, Nachlassgericht und praktische Abläufe

In vielen Fällen stellt sich die Frage, ob ein Erbschein notwendig ist. Das betrifft insbesondere Erbfälle mit Grundeigentum oder Konten, bei denen Banken oder das Nachlassgericht einen Nachweis verlangen. Ich unterstütze Sie bei der Antragstellung und bei den weiteren Schritten, die erforderlich werden, etwa wenn Unterlagen nachgereicht werden müssen oder es Abstimmungen zwischen Beteiligten gibt. Solche Abläufe sind meist klar strukturiert, aber dennoch erklärungsbedürftig.

Was München im Bereich Erbrecht besonders macht

Abläufe bei den Münchner Behörden

Wer in München einen Erbfall regeln muss, begegnet meist früh dem Nachlassgericht in der Pacellistraße. Dort werden Testamente eröffnet, Nachlassakten angelegt und gegebenenfalls Erbscheine ausgestellt. Viele Menschen sind unsicher, welche Unterlagen hierfür erforderlich sind oder ob ein bereits vorhandenes Schriftstück – etwa ein eigenhändiges Testament – ausreicht. Die Anforderungen sind klar geregelt, wirken aber von außen oft komplex, vor allem wenn mehrere Erben beteiligt sind oder unterschiedliche Vermögenswerte geprüft werden müssen.

Ähnlich verhält es sich im Grundbuchamt, wenn eine Immobilie Teil des Nachlasses ist. Für die Umschreibung auf die Erben benötigt das Amt bestimmte Nachweise; ob ein Erbschein verlangt wird oder ein notarielles Testament genügt, hängt vom Einzelfall ab. Gerade bei teuren Eigentumswohnungen oder Reihenhäusern  lohnt sich eine genaue Abstimmung, um Verzögerungen zu vermeiden.

Typische Nachlasssituationen im Stadtgebiet

In der Beratung zeigt sich immer wieder, dass Nachlässe in München häufig Immobilien beinhalten – sei es eine Wohnung in einem Altbau, ein Mehrfamilienhaus oder ein Einfamilienhaus, das lange in Familienhand war. Der Verkehrswert solcher Objekte spielt bei der Auseinandersetzung zwischen Miterben eine zentrale Rolle. Oft geht es darum, ob ein Verkauf in Betracht kommt, welche Ausgleichszahlungen möglich sind oder wie sich die dinglichen Rechte im Grundbuch darstellen.

Auch die familiären Strukturen sind in einer Großstadt nicht immer einfach: Patchwork-Konstellationen, ältere Testamente, die erst jetzt relevant werden, oder verstreute Unterlagen führen dazu, dass ein Erbfall nicht nur rechtlich, sondern auch organisatorisch eine gewisse Ordnung erfordert. Viele Fragen entstehen erst schrittweise, etwa zur gesetzlichen Erbfolge, zu Vermächtnissen oder zum Umfang des Nachlassvermögens.

Orientierung im konkreten Erbfall

Entscheidend ist oft eine verlässliche Einordnung: Welche Schritte sind sofort notwendig? Welche Fristen gelten? Reicht eine Bestandsaufnahme des Nachlassvermögens oder steht bereits eine Auseinandersetzung innerhalb der Erbengemeinschaft im Raum? In solchen Situationen hilft eine ruhige Betrachtung der Unterlagen und der tatsächlichen Verhältnisse, bevor größere Entscheidungen getroffen werden. München bietet klare Strukturen, aber die Wege dorthin sind nicht immer selbsterklärend.

Wie eine Beratung im Erbfall abläuft

Eine erbrechtliche Beratung beginnt in der Regel damit, dass wir uns einen ersten Überblick über Ihre Situation verschaffen. Oft liegen zu diesem Zeitpunkt bereits einzelne Unterlagen vor – etwa ein Testament, ein Schreiben des Nachlassgerichts oder Hinweise zu Vermögenswerten im Nachlass. Manchmal ist aber auch noch wenig geordnet, und es geht zunächst darum, herauszufinden, welche Dokumente überhaupt relevant sind.

Zu Beginn besprechen wir deshalb ohne feste Erwartungshaltung, welche Fragen Sie konkret haben und an welcher Stelle Unsicherheiten bestehen. Häufig geht es um die Auslegung eines Testaments, um die mögliche Höhe eines Pflichtteils oder darum, welche Rechte einzelnen Miterben zustehen. In anderen Fällen steht die praktische Seite im Vordergrund: Muss ein Erbschein beantragt werden? Welche Fristen gelten? Welche Schritte sind bei einer Immobilie sinnvoll?

Im nächsten Schritt sehen wir uns die Unterlagen gemeinsam an. Das können zum Beispiel Bankunterlagen, Grundbuchauszüge, ältere familiäre Schriftstücke oder bereits vorliegende Bescheide sein. Oft ergibt sich daraus schon ein klareres Bild, welche Wege möglich sind und welche Unterlagen gegebenenfalls nachgereicht werden sollten.

Die Beratung soll Ihnen vor allem Orientierung geben. Nicht jeder Erbfall erfordert ein sofortiges Tätigwerden. Manchmal reicht eine Einschätzung, um die nächsten Schritte in Ruhe zu planen; in anderen Situationen ist es sinnvoll, bestimmte Anträge frühzeitig zu stellen oder innerhalb einer Erbengemeinschaft Klarheit über die jeweiligen Positionen zu schaffen. Wichtig ist, dass Sie wissen, welche Optionen bestehen und welche Folgen sich daraus ergeben.

Wenn sich während des Gesprächs zeigt, dass Handlungsbedarf besteht – etwa wegen einer Frist des Nachlassgerichts oder weil ein Erbschein notwendig wird –, besprechen wir die weiteren Schritte und welche Unterlagen dafür benötigt werden. So entsteht eine klare Linie, die sich an Ihrer konkreten Situation orientiert.

Laura-Sophie Franze

Was eine mit mir Zusammenarbeit auszeichnet

Erbfälle berühren fast immer sehr persönliche Themen. Neben den rechtlichen Fragen geht es oft um Erinnerungen, Erwartungen oder um die Sorge, etwas zu übersehen. In meiner Arbeit erlebe ich häufig, dass eine erste Orientierung bereits viel Druck aus einer Situation nimmt. Deshalb ist es mir wichtig, gemeinsam mit Ihnen in Ruhe durchzugehen, welche Unterlagen vorhanden sind und welche Schritte wirklich notwendig werden.

Im Mittelpunkt steht zunächst eine geordnete Bestandsaufnahme: Gibt es ein Testament – handschriftlich oder notariell? Welche Vermögenswerte gehören zum Nachlass? Liegen bereits Schreiben des Nachlassgerichts vor, etwa zur Testamentseröffnung oder zur Frage eines Erbscheins? Gerade in München spielen wertvolle Immobilien oft eine größere Rolle, und damit Themen wie Verkehrswerte, Belastungen im Grundbuch oder die Frage, wie eine Erbengemeinschaft mit einem Haus oder einer Wohnung umgehen möchte.

Viele Mandantinnen und Mandanten kommen mit ganz unterschiedlichen Erwartungen: Einige möchten wissen, ob sie einen Pflichtteilsanspruch haben oder eine Forderung abwehren müssen; andere suchen Unterstützung, weil innerhalb einer Erbengemeinschaft unterschiedliche Vorstellungen bestehen oder weil die Abläufe beim Nachlassgericht unklar sind. Meine Aufgabe ist es, diese Fragen einzuordnen und Ihnen aufzuzeigen, welche Möglichkeiten das Gesetz in Ihrer konkreten Situation vorsieht.

Dabei geht es nicht immer sofort um große Entscheidungen. Oft reicht es, einzelne Punkte durchzusprechen, um zu erkennen, ob ein Erbschein erforderlich ist, welche Fristen zu beachten sind oder wie sich ein Testament auslegen lässt. Andere Fälle benötigen mehr Zeit, etwa wenn mehrere Miterben beteiligt sind oder wenn Vermögenswerte erst zusammengetragen werden müssen. Wir besprechen jeweils Schritt für Schritt, was sinnvoll ist und was sich vermeiden lässt.

Mir ist es ein wichtiges Anliegen, dass Sie nach der umfassenden Beratung wissen, wo Sie stehen und welches Vorgehen für Sie in Betracht kommt – sei es eine einmalige Einschätzung oder eine längerfristige Begleitung im Erbfall. Jede Lösung soll rechtlich fundiert sein, aber zugleich zu Ihrer familiären Situation passen und Ihnen die Sicherheit geben, die nächsten Schritte gut vorbereitet angehen zu können.”

Häufige Fragen im Erbfall

Brauche ich für jeden Erbfall einen Erbschein?

Nein, nicht in jedem Fall ist ein Erbschein notwendig. Ein Erbschein ist oft dann erforderlich, wenn eine Immobilie zum Nachlass gehört oder Banken einen eindeutigen Nachweis verlangen. In München betrifft das häufig Eigentumswohnungen oder Häuser, bei denen das Grundbuchamt eine klare Legitimation benötigt. Liegt ein notarielles Testament vor, das keine offenen Fragen lässt, kann in manchen Fällen auf den Erbschein verzichtet werden. Ob das sinnvoll ist, lässt sich meist nach einer kurzen Prüfung beurteilen.

Wie läuft die Testamentseröffnung beim Nachlassgericht München ab?

Wird ein Testament beim Münchner Nachlassgericht abgegeben oder dort im Archiv aufgefunden, prüft das Gericht die Form und eröffnet anschließend die Verfügung. Die Erben erhalten dann eine Mitteilung sowie eine Abschrift. Viele Fragen entstehen erst danach: Was bedeuten einzelne Formulierungen? Was bedeutet es, wenn man enterbt wurde oder ein Alleinerbe eingesetzt wurde? Welche Auswirkungen hat ein Vermächtnis? Wie wird eine Erbquote und der Pflichtteil berechnet? Solche Punkte lassen sich  in einem Gespräch klären, bevor weitere Schritte eingeleitet werden.

Wann entsteht ein Pflichtteilsanspruch?

Der Pflichtteil betrifft nahe Angehörige, die durch ein Testament oder einen Erbvertrag nicht oder nicht vollständig bedacht wurden. Das häufig gewählte, sogenannte Berliner Testament ist immer auch eine Enterbung der Abkömmlinge und zwingt die leiblichen Kinder zum Handeln, wenn Stiefmutter oder Stiefvater zu Alleinerben eingesetzt wurden. In München spielen Immobilienwerte hierbei oft eine wichtige Rolle, weil sie die Nachlasshöhe maßgeblich beeinflussen. Die Berechnung des Pflichtteils berücksichtigt deswegen nicht nur Bankvermögen, sondern auch den Verkehrswert von Wohnungen oder Häusern, aber auch bestehende Belastungen (Wohnrecht, Hypothek, Grundschuld etc.) und offene Verbindlichkeiten. Eine genaue Prüfung schafft Klarheit, bevor Ansprüche gegen die Erben geltend gemacht werden.

Was passiert, wenn sich eine Erbengemeinschaft nicht einigen kann?

Erbengemeinschaften entstehen automatisch, wenn mehrere Personen gemeinsam erben. Ohne Testament entsteht zwischen Ehegatte und Kindern aus erster (und zweiter Ehe) immer eine Erbengemeinschaft. Unterschiedliche Vorstellungen über den Umgang mit einer Immobilie – beispielsweise einer Wohnung in Schwabing oder einem Haus im Münchner Süden – können zu Verzögerungen führen. Wichtig ist zunächst die Klärung der jeweiligen Rechtspositionen. Oft hilft eine realistische Einschätzung der Werte und Möglichkeiten; in anderen Fällen sind strukturierte Gespräche oder rechtliche Schritte notwendig, um eine Lösung zu finden.

Welche Unterlagen sollte ich zum Beratungstermin mitbringen?

Hilfreich sind alle Dokumente, die im Erbfall eine Rolle spielen können: Testamente, Schreiben des Nachlassgerichts, Kontoauszüge, Grundbuchunterlagen oder ältere familiäre Vereinbarungen. Auch Informationen zu Immobilien – etwa ein letzter Grundbuchauszug oder Unterlagen aus einer Hausverwaltung – sind häufig relevant, weil viele Nachlässe Wohn- oder Teileigentum umfassen. Wenn Unterlagen noch fehlen, können wir die wichtigsten Punkte trotzdem vorab klären.

Gibt es Fristen, die man in München besonders beachten muss?

Die gesetzlichen Fristen gelten bundesweit, aber in München spielen praktische Abläufe oft eine Rolle. Die sechswöchige Frist zur Erbausschlagung ist verbindlich, ebenso bestimmte Ausschlussfristen bei Pflichtteilansprüchen. Zusätzlich setzt das Nachlassgericht München gelegentlich eigene Fristen, etwa zur Vorlage von Dokumenten oder Erklärungen. Es ist daher sinnvoll, früh zu prüfen, ob im konkreten Fall zeitkritische Schritte erforderlich sind.

Abschließende Hinweise

Erbrechtliche Fragen lassen sich selten vollständig im Voraus planen. Oft zeigt sich erst im Verlauf, welche Unterlagen fehlen, welche Fristen laufen oder welche Punkte zwischen den Beteiligten abgestimmt werden müssen. In München kommen zudem die praktischen Wege über das Nachlassgericht oder das Grundbuchamt hinzu, die je nach Situation unterschiedliche Anforderungen stellen können.

Für viele Mandantinnen und Mandanten ist es hilfreich, diese Schritte in einer ruhigen Atmosphäre zu besprechen und zu sortieren. Wenn Sie ein Anliegen im Erbfall haben – sei es zu einem Testament, einer Erbengemeinschaft, einem Pflichtteilsanspruch oder zur Frage, ob ein Erbschein notwendig ist – können wir dies gerne gemeinsam klären. Manche Punkte lassen sich schnell einordnen, andere erfordern etwas mehr Zeit. Entscheidend ist, dass Sie wissen, welche Möglichkeiten bestehen und welche nächsten Schritte sinnvoll sind.

Sie haben Fragen oder möchten einen Termin vereinbaren? Kontaktieren Sie mich!

Wenn Sie eine erste Einschätzung wünschen oder ein Testament besprechen möchten, können wir einen Termin vereinbaren. Ich unterstütze Sie dabei, die rechtlichen Fragen zu ordnen und den Weg zu finden, der zu Ihrer Situation passt.