Ihre „Checkliste“ für ein rechtsgültiges Testament

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RA Franze

Ein rechtsgültiges Testament ist ein essenzielles Dokument, um sicherzustellen, dass Ihr Wille respektiert und umgesetzt wird. Es gibt viele Aspekte, die bei der Erstellung eines Testaments beachtet werden müssen, um rechtliche Gültigkeit zu gewährleisten und Streitigkeiten unter den Erben zu vermeiden. In diesem ausführlichen Ratgeber erhalten Sie eine umfassende Checkliste für ein rechtlich verbindliches Testament, einschließlich der Antworten auf die wichtigsten Fragen, sowie praktische Tipps und Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen.

 

Warum sollten Sie ein Testament verfassen?

Menschen bereuen vor allem die Dinge, die sie nicht getan haben. Bei Todesfällen kann dies auch das Thema Testament sein und Angehörige wünschten, sie hätten doch „die Sache mit dem Testament“ mal angesprochen. Das Testament ist neben dem Erbvertrag die einzige Möglichkeit eine verbindliche Regelung für das eigene Vermögen nach dem Tod zu treffen. Der Letzte Wille dient dabei unterschiedlichen Zwecken, wie Verwirklichung der eigenen Wünsche, Erhalt des Familienfriedens, aber auch steuerrechtliche Optimierung der Vermögensnachfolge.

 

Bedeutung eines Testaments

  • Sicherstellung des letzten Willens: Ein Testament gewährleistet, dass Ihr Vermögen gemäß Ihren Wünschen verteilt wird.
  • Vermeidung von Erbstreitigkeiten: Klare Anweisungen im Testament können Streitigkeiten unter den Erben verhindern.
  • Bestimmung von Erben: Sie benennen spezifische Personen oder Organisationen als Erben.
  • Regelung besonderer Wünsche: Sonderwünsche, wie Belohnung von Pflegeleistungen oder Verfügungen zugunsten von Haustieren, können festgelegt werden.

 

Beispiel aus München-Forstenried: Frau Müller

Frau Müller aus dem südlichen München entschied sich, ein Testament zu erstellen, um sicherzustellen, dass ihr Vermögen gerecht unter ihren zwei Kindern aufgeteilt wird. Das Vermögen von Frau Müller übersteigt die Höhe der Steuerfreibeträge ihrer Kinder.

 

Lösung: Erbschaftsteuern sparen durch Zuwendungen an Enkelkinder

Die Freibeträge im Erbschaftsteuerrecht sind schnell aufgebraucht. Deswegen sollten auch ihre Enkelkinder individuelle Zuwendung erhalten. Die Zuwendung von konkreten Vermögenswerten im Testament nennt man Vermächtnisse. Vermächtnisse an die Enkelin oder an den Enkel bieten weitere Möglichkeiten zum Erbschaftssteuern sparen. Durch klare Anweisungen kann die Erblasserin darüber hinaus potenzielle Konflikte in der Familie vermeiden.

 

Voraussetzungen für ein rechtsgültiges Testament

Ein Testament muss bestimmte formale Anforderungen erfüllen, um rechtsgültig zu sein.

 

Rechtsform und Schriftlichkeit

  • Eigenhändiges Testament: Der Letzte Wille muss vollständig handschriftlich verfasst und unterschrieben sein (§ 2247 BGB). Es ist ohne notarielle Beurkundung gültig.
  • Notarielles Testament: Kann ein Testament nicht selbst mit der Hand geschrieben werden, dann wird der Text durch einen Notar erstellt und die Unterschrift des Erblassers vom Notar beurkundet (§ 2232 BGB). Inhaltlich kann der Letzte Wille vom Notar deckungsgleich mit einem selbst formulierten Testament sein.

 

Ein Notartestament kann sicherzustellen, dass formalen Anforderungen erfüllt sind. Erblasser und ihre Familie leiten häufig zusätzliche Sicherheit aus einer notariellen Beurkundung ab. Tatsächlich können notarielle Testamente inhaltlich sehr ungünstige Regelungen enthalten, da ohne rechtliche Beratung am Inhalt des Testaments kein Unterscheid zu einem selbstgeschriebenen Letzten Willen ergibt. Rechtlich Erforderlich ist eine notarielle Beglaubigung ebenfalls nicht, soweit der Letzte Wille selbst per Hand geschrieben wird.

 

Beispiel aus München-Laim: Herr Schmidt

Herr Schmidt aus Laim ließ sein Testament notariell beglaubigen, da er aufgrund einer Erkrankung nicht mehr mit eigener Hand schreiben kann. Nun möchte er sein notarielles Testament teilweise ergänzen, aber auch ändern. Da es sich nur um wenige Sätze handelt, möchte er die Änderung handschriftlich selbst vornehmen.

 

Lösung: Änderung von notariellen Testamenten

Notarielle Testamente haben in der Regel keine größere Bindungswirkung als handgeschriebene Testamente ohne Notarbeurkundung. Es ist somit Möglich ein Notartestament zu ändern, ohne nochmals zum Notar gehen zu müssen.

Doch Vorsicht: Änderungen und Ergänzungen an einem Testament, das selbst nicht widerrufen werden soll, können zu widersprüchlichen Regelungen führen. Oftmals ist es der sicherere Weg, das alte Testament zu widerrufen und ein neues Testament zu schreiben. Eine vorherige Beratung von einem auf Erbrecht spezialisierten Rechtsanwalt ist eine sehr gute Idee, um Unklarheiten auszuräumen.

 

Testierfähigkeit

  • Mindestalter: Der Testator muss mindestens 16 Jahre alt sein (§ 2229 BGB).
  • Geistige Gesundheit: Der Testator muss im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte sein und die Tragweite seiner Entscheidungen verstehen können. Hier kann insbesondere Demenz, Alzheimer oder andere Erkrankungen, die die kognitiven Fähigkeiten einschränken, ein Grund zur Testamentsanfechtung sein.
  • Testierfreiheit: Wenn Sie bereits in der Vergangenheit ein Testament errichtet haben, dann kann aufgrund einer bestehenden Bindung Ihr neues Testament unwirksam sein. Insbesondere  wenn Sie mit einem geschiedenen oder verstorbenen Ehepartner bereits ein Testament errichtet hatten, sollten Sie sich von einem Rechtsanwalt für Erbrecht beraten lassen.

 

Klarheit und Eindeutigkeit

  • Eindeutige Formulierungen: Vermeiden Sie Zweideutigkeiten und unklare Anweisungen. Seien Sie vorsichtig mit Rechtsbegriffen, deren Bedeutung Ihnen möglicherweise nicht vollumfänglich bekannt ist.
  • Vollständige Informationen: Geben Sie vollständige Namen und Adressen der Begünstigten an.

 

Wichtige Bestandteile eines Testaments

In gerichtlichen Verfahren werden immer wieder Erbstreitigkeiten verhandelt, in denen „Mausi“ oder „Schatzi“ als Erbe eingesetzt wurde. Es spricht nichts dagegen, dass einem Testament eine sehr persönliche Note gegeben wird. Es sollte dabei aber nicht auf die essentiellen Angaben zur eindeutigen Identifizierung der beteiligten Personen verzichtet werden:

Persönliche Angaben zum Testator

  • Name und Geburtsdatum: Vollständiger Name, gegebenenfalls auch Adresse Geburtsdatum des Testierenden.
  • Adresse: Aktuelle Wohnadresse des Testierenden.

 

Bestimmung der Erben

  • Namen der Erben: Vollständige Namen und Adressen der benannten Erben.
  • Familienverhältnisse: Es kann hilfreich sein, die familiäre Verbindung zu den begünstigten Personen im Testament zu nennen.

 

Sonderregelungen

  • Vermächtnisse: Zuwendungen an bestimmte Personen oder Organisationen.
  • Auflagen: Bedingungen, die an das Erbe oder an Vermächtnisse geknüpft sind, z.B. Pflegeverpflichtungen gegenüber Angehörigen, Versorgung von Haustieren, Vorgaben zu Familienunternehmen usw.

 

Testamentsvollstrecker

  • Benennung eines Testamentsvollstreckers: Die Bestimmung einer Person, die für die Umsetzung des Testaments verantwortlich ist, kann hilfreich sein. Diese Entscheidung sollte wohlüberlegt sein, da die Stellung des Testamentsvollstreckers mit besonderen Rechten und Pflichten einhergeht.
  • Vollmachten und Aufgaben: Reine genaue Beschreibung der Aufgaben und Befugnisse des Testamentsvollstreckers ist essentiell.

 

Beispiel aus München-Bogenhausen: Frau Meier

Frau Meier aus dem Münchener Westen benannte in ihrem Testament ihre  Kindern als Erben.  Außerdem stellte sie sicher, dass ihr bester Freund als Testamentsvollstrecker eingesetzt wird, um die Einhaltung ihrer Anweisungen zu überwachen.

 

Lösung: Qualifizierte Testamentsvollstrecker wählen

Die Wahl von vertrauten Personen als Testamentsvollstrecker ist naheliegend. Jedoch besteht hier die ernsthafte Gefahr einer Überforderung, wenn der Auserwählte nicht mit nachlassrechtlichen Themen vertraut ist. Lehnt der Freund die Übernahme der Testamentsvollstreckung ab, wozu er berechtigt ist, so bestimmt das Nachlassgericht einen professionellen Testamentsvollstrecker als Ersatz. Soll eine Person aus dem Familien- oder Freundeskreis das Testament vollstrecken, dann empfiehlt es sich, einen ausgebildeten Testamentsvollstrecker als Berater zur Seite zu stellen.

 

Besondere Regelungen und Vorsichtsmaßnahmen

Pflichtteilsansprüche

  • Berücksichtigung gesetzlicher Erbansprüche: Stellen Sie sicher, dass Pflichtteilsberechtigte (Ehepartner, Kinder) berücksichtigt werden (§§ 2303 ff. BGB). Insbesondere bei Familienunternehmen sollten Regelungen zu den Pflichtteilsansprüchen getroffen werden. Andernfalls ist im „worst case“ sogar die wirtschaftliche Überlebensfähigkeit des Unternehmens gefährdet.
  • Enterbung von Angehörigen: Im Grundsatz können Verwandte enterbt werden, jedoch sind häufige mehrere Schritte hierfür erforderlich. Aufgrund des restriktiven Pflichtteilsrecht, haben Enterbungen ohne anwaltliche Beratung meist eine geringe Wirkung.
  • Reduzierung von Pflichtteilen: Die Möglichkeiten zur Verringerung von Pflichtteilen kann sinnvoll sein. Dies gilt insbesondere bei der Vererbung von Unternehmen, die durch Pflichtteilsansprüche finanziell gefährdet sein können. Durch Schenkungen zu Lebzeiten mit entsprechender Zweckbindung können Pflichtteilsansprüche ebenfalls gemindert werden.

 

Vor- und Nacherbschaft

  • Vor- und Nacherbschaft festlegen: Die Anordnung von Vor- und Nacherbschaften kann die Zukunft Ihres Vermögens über mehrere Generationen hinweg regeln. Dieses besondere Gestaltungsmittel birgt in Testamenten ohne anwaltliche Beratung ein hohes Konfliktpotenzial (§§ 2100 ff. BGB).

 

Testamentsergänzungen und -änderungen

  • Ergänzungen: Zusätze zum bestehenden Testament sind möglich und ebenfalls handschriftlich zu verfassen und zu unterschreiben.
  • Änderungen: Bei umfangreichen Änderungen empfiehlt es sich, ein neues Testament zu erstellen und das alte zu widerrufen.

 

Beispiel aus München-Obersendling: Herr Bauer

Herr Bauer aus Obersendling regelte in seinem Testament detailliert eine Vor- und Nacherbschaft. Sein So kann er sicherstellen, dass sein Vermögen nach dem Tod seines Sohnes als Erbe an seine Enkelkinder fällt. In der Erbschaftsmasse ist auch ein mittelständischer Betrieb.

 

Lösung: Flexibilität bei Vor- und Nacherbschaft durch Befreiungen

Durch die Anordnung einer Vorerbschaft und Nacherbschaft kann der Erblasser seine Familie langfristig finanziell absichern. Die Wahl der Vor- und Nacherbschft ist jedoch mit gesetzlichen Einschränkungen verbunden, die den Erben Schwierigkeiten bereiten können. Das gilt insbesondere bei zu vererbenden Familienunternehmen. Wichtig war dem Erblasser dabei, dass sein Sohn dennoch wirtschaftlich vernünftige Entscheidungen über das vererbte Vermögen treffen kann. Aus diesem Grund wurde von ihm festgelegt, welche Rechte und Pflichten der Vorerbe hat.

 

Hinterlegung und Aufbewahrung des Testaments

Sichere Verwahrung

  • Testament privat verwahren: Es ist möglich, den letzten Willen an einem sicheren Ort aufzubewahren und ein Vertrauensperson darüber zu informieren.
  • Hinterlegung beim Nachlassgericht: Möglichkeit, das Testament gegen eine geringe Gebühr beim Nachlassgericht zu hinterlegen (§ 2248 BGB).

 

Zugänglichkeit im Todesfall

  • Information an die Erben: Stellen Sie sicher, dass die Erben wissen, wo das Testament aufbewahrt wird. Jedoch nicht im Falle einer Enterbung, da dann das unliebsame Testament „verschwinden“ könnte. Achtung: Strafbare Urkundenunterdrückung!
  • Kontaktperson benennen: Eine Person des Vertrauens benennen, die im Todesfall Zugriff auf das Testament hat.

 

Beispiel aus Dachau: Frau Fischer

Frau Fischer aus Dachau hinterlegte ihr selbst verfasstes Testament beim Nachlassgericht und informierte ihre Kinder darüber. Dadurch stellte sie sicher, dass das Testament im Todesfall schnell auffindbar und zugänglich ist.

 

Häufige Fehler im Testament und wie man sie vermeidet

Unklare Formulierungen

  • Prüfen Sie Ihre Formulierungen: Verwenden Sie klare und präzise Sprache, um Missverständnisse zu vermeiden. Wer soll Erbe sein? Wer soll vom Nachlass profitieren ohne Erbe zu sein? Wenn Sie Ihr Testament selbst schreiben möchten, dann kann dennoch zuvor eine anwaltliche Beratung genutzt werden.
  • Konkrete Quoten: Eine genaue Aufteilung des Nachlasses in Quoten oder spezifischen Beträgen verhindert Unklarheit.

 

Fall aus München-Lehel:

Herr Timm aus München setzt nicht nur ihrer Kinder als Erben ein, sondern auch eine gemeinnützige Organisation. Eine solche Regelung kann ungeschickt sein und für die Nachkommen in eine unnötig komplizierte Vermögensauseinandersetzung bedeuten. Dennoch sollten Testierende frei über ihr Vermögen verfügen und gegebenenfalls Vereine oder Hilfsorganisationen unterstützen können, wenn sie das Wünschen.

Lösung:

 

Fehlende Unterschrift

  • Achtung beim Ehegattentestament: Achten Sie darauf, dass das Testament eigenhändig unterschrieben ist. Insbesondere bei Ehegattentestamenten ist zu beachten, dass die Unterschriften beider sich auf das Schriftstück beziehen.

 

Nicht berücksichtigte Änderungen

  • Aktualisieren Sie Ihr Testament: Berücksichtigen Sie wichtige Lebensänderungen wie Eheschließung, Scheidung, Zerwürfnisse in der Familie, besondere Leistungen wie Pflege durch Angehörige, Geburten und Todesfälle.

 

Beispiel aus Starnberg: Herr Hoffmann

Herr Hoffmann aus Starnberg hatte ursprünglich ein Testament ohne Unterschrift verfasst, was die Ungültigkeit des letzten Willen bedeutet hätte. Da er sich nicht sicher war, ob die gewünschte Verteilung seines Vermögens eine hohe Erbschaftssteuer auslösen könnte, entschied der Testierende sich für ein Beratungsgespräch bei einer Erbrechtlerin. Die Anwältin für Erbrecht wies ihn auf diesen Fehler hin, und Herr Hoffmann konnte sein Testament rechtzeitig korrigieren.

 

Häufig gestellte Fragen zum Testament

Was passiert, wenn kein Testament vorliegt?

  • Gesetzliche Erbfolge: Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge (§§ 1924 ff. BGB). Die gesetzliche Erbfolge kann zu unerwünschten und ungerechten Ergebnissen führen, zum Beispiel bei Patch-Work-Familien.

 

Kann ein Testament angefochten werden?

  • Anfechtung: Ein Testament kann aus verschiedenen Gründen angefochten werden, zum Beispiel bei Formfehlern oder Zweifel an der Testierfähigkeit (§ 2078 BGB). Wenn der Eindruck entsteht, dass der Erblasser Formulierungen verwendet hat, deren rechtliche Bedeutung er nicht kannte, kann auch hierauf eine Anfechtung gestützt werden.

 

Wie oft sollte ein Testament aktualisiert werden?

  • Regelmäßige Überprüfung: Mindestens alle fünf Jahre oder bei wichtigen Lebensänderungen überprüfen und gegebenenfalls anpassen.

 

Fazit

Ein rechtsgültiges Testament ist unerlässlich, um Ihren letzten Willen sicherzustellen und rechtliche Streitigkeiten zu vermeiden. Durch die Beachtung der formalen Anforderungen und regelmäßige Aktualisierungen können Sie sicherstellen, dass Ihr Vermögen gemäß Ihren Wünschen verteilt wird. Um Ihre Erben nicht finanziell zu belasten, sollten die Verfügungen auch unter steuerrechtlichen Aspekten überdacht werden.

Nutzen Sie meine Checkliste, um alle wichtigen Aspekte bei der Erstellung Ihres Testaments zu berücksichtigen. So schaffen Sie klare Verhältnisse für Ihre Erben und sorgen für ein gutes Gefühl der Sicherheit und Ordnung in Ihrer Familie.