Meine Schwester/ mein Bruder erbt alles! Was nun?

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Nach dem Tod eines Elternteils stehen Hinterbliebene häufig vor der Situation, dass ein Geschwisterteil als Alleinerbe eingesetzt wurde oder einen größeren Anteil des Nachlasses erhält. In meiner anwaltlichen Praxis erreichen mich regelmäßig Anfragen zu den rechtlichen Möglichkeiten bei ungleichen Erbverteilungen. Die Unsicherheit betrifft dabei meist Fragen zu den geltenden gesetzlichen Regelungen, dem eigenen Anspruch auf den Pflichtteil und sinnvollen Schritten, um die eigenen Interessen zu wahren.

Im folgenden Beitrag erhalten Sie einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen zur Erbfolge unter Geschwistern, mögliche Handlungsoptionen bei Benachteiligung und Hinweise zur pragmatischen Vorgehensweise bei Uneinigkeit innerhalb der Familie.

Ihr Geschwister soll alles erben - wie geht es jetzt weiter? Kontaktieren Sie mich!

Im Rahmen dieses Artikels kann ich Ihnen nur allgemeine Informationen zum Thema “Geschwister wurde als Alleinerbe eingesetzt”  zur Verfügung stellen. Um Ihnen genaue rechtliche Wege aufzuzeigen, was man bei dieser Situation möglichst schnell unternehmen sollte, sollten wir reden:

    Inhalt

    Wie kommt es, dass Geschwister beim Erben unterschiedlich bedacht werden?

    In meiner Praxis erlebe ich die unterschiedlichsten Geschichten. Der Klassiker: Ein Elternteil hat das Gefühl, ein Kind brauche das Geld mehr. Oder es gab Streit, der nie richtig beigelegt wurde. Manchmal ist es auch ganz banal – ein Geschwister hat sich mehr gekümmert und bekommt dafür das Familienhaus.

    Die häufigsten Gründe für ungleiche Erbverteilung

    Pflege und Fürsorge: Das Kind, das sich um die pflegebedürftigen Eltern gekümmert hat, erbt oft mehr. Das ist emotional nachvollziehbar, rechtlich aber nicht automatisch gerechtfertigt.

    Finanzielle Situation: Eltern denken manchmal: „Die Tochter hat schon genug, der Sohn braucht das Geld.” Dabei übersehen sie, dass bereits erfolgte Zuwendungen ausgeglichen werden können.

    Alte Familienkonflikte: Ein jahrzehntealter Streit, eine unüberlegte Bemerkung – manchmal führen längst vergessene Unstimmigkeiten zu drastischen Testamentsentscheidungen.

    Manipulation durch Dritte: Leider kommt es vor, dass ein Geschwister Einfluss auf die Eltern nimmt. Besonders bei älteren oder kranken Menschen passiert das öfter, als wir wahrhaben wollen.

    Vor kurzem hatte ich einen Fall, wo die Tochter 20 Jahre lang behauptet hatte, der Sohn interessiere sich nur fürs Erbe. Am Ende erbte sie alles – obwohl der Sohn regelmäßig zu Besuch kam und sich liebevoll gekümmert hatte. Solche Geschichten zeigen: Manchmal siegt das lauteste, nicht das gerechteste Argument.

    Habe ich trotz Enterbung noch einen Anspruch auf einen Pflichtteil?

    Das deutsche Erbrecht schließt leibliche Kinder nicht automatisch vom Nachlass aus – selbst nach Enterbung. Kinder haben grundsätzlich einen Pflichtteilsanspruch, der nur in Ausnahmefällen entzogen werden kann.

    Wie wird der Pflichtteil berechnet?

    Der Pflichtteil entspricht der Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Im Folgenden einige Beispielrechnungen:

    Bei zwei Kindern ohne überlebenden Ehepartner:

    • Gesetzlicher Erbteil: 50%
    • Ihr Pflichtteil: 25% des Nachlasses

    Bei zwei Kindern mit überlebendem Ehepartner:

    • Gesetzlicher Erbteil: 25%
    • Ihr Pflichtteil: 12,5% des Nachlasses

    Das mag wenig erscheinen, aber bei einem Nachlass von 400.000 Euro sprechen wir immerhin von 50.000 Euro. Geld, das Ihnen rechtmäßig zusteht.

    Pflichtteilsentziehung: Die hohen Hürden

    Komplett enterben können Eltern ihre Kinder nur, wenn schwerwiegende Gründe vorliegen. Die Messlatte liegt bewusst sehr hoch:

    • Schwere Straftaten gegen die Eltern
    • Tätlichkeiten oder Morddrohungen
    • Verweigerung der Hilfe in einer Notlage
    • Führung eines “ehrlos und unsittlichen Lebenswandels”

    Einfache Meinungsverschiedenheiten oder seltene Besuche reichen nicht aus. Selbst jahrelanger Kontaktabbruch führt nicht automatisch zur Pflichtteilsentziehung.

    Wie sollte ich vorgehen, wenn meine Schwester oder mein Bruder alles erbt?

    Nachdem Sie erfahren haben, dass Ihre Schwester oder Ihr Bruder als Alleinerbe oder Haupterbe eingesetzt wurde, sollten Sie möglichst ruhig und strukturiert vorgehen. Sprechen Sie offen mit anderen Familienmitgliedern oder engen Freunden und holen Sie sich Unterstützung, wenn Sie unsicher sind.

    Praktische Beispiele aus meiner Kanzlei:

    • Ein Mandant brachte direkt Fotos sämtlicher Unterlagen vom Elternhaus mit – das half enorm, offene Fragen schneller zu klären.
    • Eine Mandantin hat im ersten Gespräch erst einmal alle Gefühle und Gedanken sortiert und dann mit meiner Hilfe gezielt nach Unterlagen gesucht, statt sich vom ersten Impuls leiten zu lassen.

    Hilfreiche Schritte:

    • Fragen Sie nach dem Testament und machen Sie eine Kopie.
    • Notieren Sie, welche Vermögenswerte (z.B. Haus, Sparkonten, Schmuck) Ihrer Meinung nach zum Nachlass gehören könnten.
    • Suchen Sie das ruhige Gespräch mit Ihrem Geschwister – vielleicht lassen sich schon erste Unklarheiten friedlich klären.
    • Falls das Verhältnis schwierig ist: Scheuen Sie sich nicht, eine neutrale Vertrauensperson zum Gespräch mitzunehmen.

    Schon in dieser Frühphase können kleine, konkrete Maßnahmen oft helfen, die eigenen Rechte besser zu verstehen und bald Klarheit zu gewinnen.Nachdem Sie erfahren haben, dass Ihre Schwester oder Ihr Bruder als Alleinerbe oder Haupterbe eingesetzt wurde, lohnt sich ein sachlicher Blick auf die nächsten sinnvollen Schritte.

    Wie verschafft man sich einen Überblick?

    Im ersten Schritt empfiehlt es sich, alle relevanten Unterlagen zusammenzutragen:

    • Testament im Original
    • Erbschein (sofern bereits ausgestellt)
    • Informationen über den Nachlasswert

    Nicht selten zeigt sich bei genauer Prüfung, dass das Testament nicht alle Vermögenswerte berücksichtigt oder bestimmte Gegenstände gesondert zugeteilt wurden.

    Wie wird der Nachlasswert korrekt ermittelt?

    Für Ihren Pflichtteilsanspruch ist der Gesamtwert des Nachlasses maßgeblich. Dazu zählen beispielsweise:

    • Immobilien (bewertet zum aktuellen Verkehrswert)
    • Bankguthaben und Wertpapiere
    • Sachwerte wie Schmuck, Kunst oder Fahrzeuge
    • Lebensversicherungen
    • Abzug von Beerdigungskosten und bestehenden Schulden

    Das erbende Geschwister ist gesetzlich verpflichtet, Ihnen als pflichtteilsberechtigter Person Auskunft über sämtliche Vermögenswerte zu geben. Dieser Anspruch ist durchsetzbar.

    Sollte man Schenkungen der letzten Jahre prüfen?

    Falls Ihr Elternteil in den letzten zehn Jahren größere Beträge oder Vermögenswerte verschenkt hat, kann dies Ihren Pflichtteilsanspruch erhöhen. Solche Schenkungen werden anteilig dem Nachlass hinzugerechnet und nicht selten übersehen. Ein Beispiel: Wurde vor fünf Jahren eine größere Summe an Ihre Schwester verschenkt, wird ein Teil davon dem Nachlasswert wieder zugeschlagen.

    Wie setze ich meine Rechte bei ungleicher Erbverteilung durch?

    Stellen Sie sich vor: Ihre Schwester hat die goldene Uhr bekommen, das Sparbuch liegt bei ihr, und keiner weiß recht, wie das alles so kam. Oder nach der Testamentseröffnung tauchen plötzlich „verschollene“ Gegenstände oder Dokumente auf – alles scheint etwas undurchsichtig. In solchen Momenten fragen sich viele: Reicht ein Gespräch, oder sollte ich besser einen Anwalt einschalten?

    Theorie und Praxis unterscheiden sich häufig, besonders wenn das Verhältnis zu erbenden Geschwistern belastet ist. Folgende Strategien haben sich in der anwaltlichen Praxis bewährt:

    Kann ein klärendes Gespräch helfen?

    Zunächst ist es ratsam, den Dialog zu suchen. Viele Unstimmigkeiten lassen sich durch sachlichen Austausch klären. Formulieren Sie Ihre Fragen und Anliegen klar und wertfrei, etwa:

    “Mir ist wichtig, nachvollziehen zu können, wie die Aufteilung zustande kam. Können wir gemeinsam die Unterlagen einsehen?”

    Vorwürfe oder Schuldzuweisungen sollten vermieden werden, um eine konstruktive Gesprächebene zu ermöglichen.

    Welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen, wenn keine Einigung erzielt wird?

    Zeigt das erbende Geschwister keine Kooperationsbereitschaft, können rechtliche Mittel notwendig werden:

    • Durchsetzung des Auskunftsanspruchs: Über ein anwaltliches Schreiben kann eine vollständige Auskunft eingefordert werden.
    • Stufenklage: Zunächst wird auf Auskunft geklagt, im nächsten Schritt auf Durchsetzung des Pflichtteils. Diese Herangehensweise ist häufig effizient und zielführend.

    Einstweilige Verfügung: Werden gerade wertvolle Nachlassgegenstände verkauft, können wir das per Gericht stoppen lassen.

    Unter welchen Umständen kann ich ein Testament anfechten?Die Anfechtung eines Testaments ist unter bestimmten rechtlichen Voraussetzungen möglich. Hier kommt es vor allem auf folgende Gründe an:

    Formfehler: Ein Testament muss vollständig handschriftlich verfasst und unterschrieben sein. Bereits maschinengeschriebene Abschnitte können zur Unwirksamkeit führen.

    Fehlende Geschäftsfähigkeit: Wenn der Erblasser zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung beispielsweise an Demenz litt, kann das Testament anfechtbar sein. In solchen Fällen sind medizinische Gutachten und Zeugenaussagen hilfreich.

    Irrtum oder Täuschung: Wurde der Erblasser über entscheidende Umstände in die Irre geführt, kann das ein Grund für die Anfechtung sein. Hier muss dargelegt werden, dass der Wille unter falschen Voraussetzungen gebildet wurde.

    Unzulässige Beeinflussung: Gab es Druck, Drohung oder Manipulation durch einen Dritten – zum Beispiel ein erbendes Geschwister –, ist auch dies ein Anfechtungsgrund.

    In jedem Fall gilt: Die Anfechtung sollte zeitnah und mit entsprechender Begründung erfolgen, da gesetzliche Fristen zu beachten sind. Wir konnten das Testament erfolgreich anfechten, weil die Mutter über wesentliche Tatsachen getäuscht worden war.

    Wie kann Mediation helfen, einen Familienstreit beim Erben zu vermeiden?

    Streit ums Erbe muss nicht zwangsläufig vor Gericht enden – im Gegenteil: Als Erbrechtsanwältin habe ich oft erlebt, dass eine gute Mediation nicht nur Zeit, Nerven und Kosten spart, sondern auch Familien wieder näher zusammenbringt. Gerade bei sensiblen Themen wie einer ungleichen Erbverteilung kann ein moderiertes Gespräch das Verständnis füreinander stärken und Brücken bauen. Wer offen miteinander spricht, Missverständnisse klärt und gemeinsam nach Lösungen sucht, verhindert in vielen Fällen einen jahrelangen Rechtsstreit, der die Familie entzweit. Mediation kann besonders wertvoll sein, wenn es um Firmenvermögen oder den Familienfrieden der nächsten Generation geht. Gespräche in entspannter Atmosphäre schaffen Raum für kreative Lösungen, mit denen alle Beteiligten leben können.Nicht jeder Erbstreit muss vor Gericht landen. Als Anwältin sage ich das nicht leichtfertig – schließlich leben wir von Prozessen. Aber manchmal ist Mediation der klügere Weg.

    Wann Mediation Sinn macht

    • Bei komplexen Familienverhältnissen
    • Wenn der Familienzusammenhalt wichtiger ist als das letzte Euro
    • Bei Unternehmenserbschaften, wo Streit allen schadet
    • Wenn Kinder und Enkel betroffen sind

    Die Grenzen der Mediation

    Mediation funktioniert nur, wenn alle Beteiligten ehrlich sind. Versteckt das erbende Geschwister Vermögenswerte oder zeigt sich völlig unkooperativ, bleibt meist nur der Rechtsweg.

    Welche Herausforderungen können im Erbfall unter Geschwistern auftreten?

    Oft wird der Erbfall erst wirklich kompliziert, wenn spezielle Umstände ins Spiel kommen. Zum Beispiel: Ihr Bruder übernimmt das Familienunternehmen und Sie fragen sich, ob Sie dadurch benachteiligt werden. Oder das Elternhaus soll an Ihre Schwester gehen, obwohl Sie selbst darin aufgewachsen sind und daran hängen. Solche Situationen erlebe ich in meiner Beratungspraxis immer wieder – und sie sorgen für viel Unsicherheit bei allen Beteiligten.### Das Familienunternehmen

    Erbt ein Geschwister den Familienbetrieb, wird es knifflig. Sie haben trotzdem Anspruch auf Ihren Pflichtteil – aber das Unternehmen soll nicht zerschlagen werden. Hier gibt es Sonderregelungen:

    • Der Pflichtteil kann gestundet werden
    • Ratenzahlung über mehrere Jahre ist möglich
    • Im Extremfall kann der Pflichtteil auch in Unternehmensanteilen ausgezahlt werden

    Immobilien als Hauptnachlass

    Das Elternhaus macht 80% des Nachlasses aus, Ihre Schwester soll es erben? Trotzdem haben Sie Anspruch auf Ihren Pflichtteil in bar. Notfalls muss das Haus verkauft oder beliehen werden.

    Hier entstehen oft die emotionalsten Konflikte. Das Familienheim soll in der Familie bleiben, aber Geld für den Pflichtteil ist nicht da. Lösungen gibt es trotzdem:

    • Ratenzahlung vereinbaren
    • Nießbrauchsrecht statt Volleigentum
    • Teilverkauf oder Beleihung der Immobilie

    Berliner Testament und Pflichtteil

    Haben Ihre Eltern ein Berliner Testament gemacht? Dann erbt zunächst der überlebende Ehepartner alles, die Kinder erst später. Trotzdem können Sie Ihren Pflichtteil schon beim ersten Todesfall verlangen.

    Das führt oft zu Familienkrach, weil der überlebende Elternteil dann das Haus verkaufen muss. Manchmal ist es klüger, auf den sofortigen Pflichtteil zu verzichten und später mehr zu erben.

    Welche Kosten entstehen und wie kann ich sie stemmen?Die Angst vor hohen Anwaltskosten hält viele davon ab, ihre Rechte durchzusetzen. Dabei gibt es verschiedene Finanzierungswege:

    Anwaltskosten nach dem RVG

    Die Anwaltskosten richten sich nach dem Streitwert (= Höhe Ihres Pflichtteilsanspruchs). Bei 50.000 Euro Streitwert zahlen Sie etwa 2.500-3.500 Euro für die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung.

    Das klingt viel, aber: Gewinnen Sie, muss das erbende Geschwister Ihre Kosten übernehmen.

    Prozesskostenhilfe

    Bei geringem Einkommen übernimmt der Staat die Kosten. Auch bei mittlerem Einkommen gibt es oft Ratenzahlungen.

    Rechtsschutzversicherung

    Viele Rechtsschutzversicherungen decken Erbstreitigkeiten ab – oft aber erst nach einer Wartezeit von drei Jahren.

    Erfolgshonorar

    In besonderen Fällen arbeiten Anwälte auch auf Erfolgsbasis. Das Risiko liegt dann beim Anwalt.

    Welche typischen Irrtümer und Missverständnisse gibt es beim Erben unter Geschwistern?

    “Ohne Testament erbe ich automatisch gleich viel”

    Falsch! Auch die gesetzliche Erbfolge kann ungleich sein – etwa wenn ein Geschwister vor den Eltern verstorben ist und Kinder hinterlassen hat.

    “Meine Eltern können mich enterben, weil ich mich zu wenig gekümmert habe”

    Falsch! Mangelnde Hilfe oder seltene Besuche rechtfertigen keine Pflichtteilsentziehung.

    “Wenn im Testament steht ‘X erbt alles’, ist das so”

    Falsch! Der Pflichtteil kann trotzdem nicht entzogen werden – außer bei schwerwiegenden Gründen.

    “Ich kann drei Jahre nach dem Tod noch klagen”

    Richtig! Aber die Frist beginnt erst, wenn Sie vom Testament und der Nachlasshöhe erfahren haben.

    Wie kann ich Streit bei meinen eigenen Kindern vermeiden?Aus dieser schmerzlichen Erfahrung können Sie lernen. Wenn Sie selbst Kinder haben, bedenken Sie:

    Testament frühzeitig besprechen

    Reden Sie offen über Ihre Pläne. Überraschungen nach dem Tod führen oft zu Streit.

    Gründe erklären

    Warum soll ein Kind mehr erben? Erklären Sie das schriftlich im Testament. Das verhindert Spekulationen.

    Ausgleichsregelungen treffen

    Haben Sie einem Kind bereits zu Lebzeiten viel gegeben? Dann regeln Sie den Ausgleich im Testament.

    Testamentsvollstrecker einsetzen

    Ein neutraler Testamentsvollstrecker kann Streit zwischen den Geschwistern vermeiden.

    Lohnt sich ein Erbstreit – oder gibt es sinnvolle Alternativen?

    Nicht jeder Fall rechtfertigt einen langwierigen und belastenden Rechtsstreit. Überlegen Sie sorgfältig, bevor Sie mit Anwalt und Gericht vorgehen. Hier ein paar bewährte Entscheidungshilfen aus meiner täglichen Praxis:

    Klären Sie sich zuerst Ihre Ziele: Geht es Ihnen ums Prinzip, um höhere Ansprüche oder um konkrete Werte wie Immobilien oder Wertgegenstände? Je klarer Ihr Ziel, desto eher finden Sie den passenden Weg.

    Rechnen Sie mit echten Zahlen: Bei Pflichtteilsansprüchen über 25.000 Euro oder offensichtlicher Manipulation im Testament kann sich ein Rechtsweg lohnen – besonders, wenn Sie sonst dauerhaft benachteiligt wären. Habe ich beispielsweise erlebt: Ein Mandant konnte mit rechtlicher Unterstützung einen zu Unrecht an die Schwester überschriebenen Hausanteil zurückholen.

    Sehen Sie auch den emotionalen Preis: Ein jahrelanger Streit kann Beziehungen endgültig zerstören. Lassen Sie sich von einem Mediator oder Familienberater unterstützen, wenn das Band zur Familie noch wichtig ist.

    Kleine Nachlässe – lohnt das den Streit?: Bei sehr kleinen Nachlasssummen, etwa unter 50.000 Euro, kann ein Vergleich sinnvoller sein. Einigen Sie sich außergerichtlich, anstatt Energie und Kosten in ein Gerichtsverfahren zu stecken.

    Alternativen nutzen: Prüfen Sie, ob Gespräche, Vermittlung durch einen Dritten oder eine Teilungsvereinbarung für alle Seiten tragbar ist. Ich habe es oft erlebt, dass nach ein paar offenen Gesprächen doch noch verhältnismäßig Frieden einkehr­te.

    Sonderfälle bedenken: Wenn Immobilien oder Unternehmen Teil des Nachlasses sind, kann eine Ratenzahlung, ein Nießbrauchrecht oder die Beteiligung an den laufenden Erträgen eine gute Option sein.

    Mein Rat: Holen Sie sich frühzeitig juristische Beratung, damit Sie abwägen können, ob sich der Streit in Ihrem Fall finanziell und emotional auszahlt – oder ob Sie besser auf einen Kompromiss setzen.Nicht jeder Fall rechtfertigt einen jahrelangen Rechtsstreit. Hier meine Faustregel aus 18 Jahren Praxis:

    Wann Sie kämpfen sollten

    • Bei Pflichtteilsansprüchen über 25.000 Euro
    • Wenn das Testament offensichtlich manipuliert wurde
    • Bei kompletter Enterbung ohne erkennbaren Grund
    • Wenn Vermögen unterschlagen wird

    Wann Sie sich Alternativen überlegen sollten

    • Bei sehr kleinen Nachlässen unter 50.000 Euro
    • Wenn die Familie Ihnen noch wichtig ist
    • Bei aussichtslosen Rechtspositionen
    • Wenn der Stress Ihre Gesundheit gefährdet

     

    Welche Besonderheiten gelten, wenn Geschwister oder das Erbe im Ausland sind?

    Leben Sie oder Ihr Geschwister im Ausland? Dann wird es kompliziert. Die EU-Erbrechtsverordnung regelt zwar vieles, aber nicht alles.

    Besondere Herausforderungen

    • Welches Recht gilt?
    • Wo müssen Sie klagen?
    • Wie werden Urteile vollstreckt?

    In solchen Fällen brauchen Sie unbedingt einen spezialisierten Anwalt.

    Wie können Sie Ihr Recht durchsetzen und was sollten Sie jetzt tun?Eine ungleiche Erbverteilung ist schmerzhaft – aber nicht das Ende der Welt. Das deutsche Erbrecht schützt Sie vor kompletter Entrechtung.

     

    Die wichtigsten Punkte zum Mitnehmen:

    1. Sie haben ein Pflichtteilsrecht, das nur unter extremen Umständen entzogen werden kann
    2. Schnelles Handeln ist wichtig – warten Sie nicht zu lange
    3. Professionelle Hilfe zahlt sich meist aus
    4. Nicht jeder Fall muss vor Gericht landen
    5. Ihre Gefühle sind berechtigt – lassen Sie sich Zeit für die Entscheidung

    Als Anwältin rate ich Ihnen: Informieren Sie sich über Ihre Rechte, aber treffen Sie keine voreiligen Entscheidungen. Manchmal hilft schon ein klärendes Gespräch. Manchmal braucht es härtere Geschütze.

    Was auch immer Sie entscheiden: Sie sind nicht machtlos. Sie haben Rechte – und die können Sie durchsetzen. Lassen Sie sich nicht von einer ungerechten Erbverteilung um das bringen, was Ihnen zusteht.

    Der Verlust eines Elternteils ist schon schwer genug. Lassen Sie nicht zu, dass eine ungleiche Erbverteilung auch noch den Familienfrieden zerstört – es sei denn, das ist der Preis, den Sie für Gerechtigkeit zu zahlen bereit sind.