Ist ein Testament ohne notarielle Beglaubigung gültig?

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RA Franze

Ein Testament zu verfassen, ist der essenzieller Schritt, um den eigenen letzten Willen klar und unmissverständlich festzuhalten. Viele denken dabei sofort an einen Notar oder eine Notarin, aber ist die Beurkundung wirklich notwendig? Wieviel “mehr” an Rechtssicherheit bringt ein Notartestament? Und können Sie sich nach einem Notarbesuch darauf verlassen, dass Ihre letzten Wünsche auch inhaltlich geprüft wurden?  Die kurze Antwort lautet: Nein, Sie brauchen keinen Notar um Ihr Testament rechtsgültig und verbindlich aufzusetzen.

Ganz im Gegenteil: Rechtsanwälte, die ausschließlich im Erbrecht tätig sind, sehen regelmäßig Notartestamente, die steuerrechtlich für die Erben nachteilig sind. In der Regel gilt: Der Anwalt berät, der Notar beurkundet. Dieser Artikel beleuchtet, unter welchen Bedingungen ein Testament ohne Notar rechtswirksam sein kann, welche Punkte Sie beachten müssen und zeigt typische Fallstricke auf.

Handschriftliches Testament: Gültig ohne Notar

Wann ist ein Testament ohne Notar gültig? Die einfachste und kostengünstigste Möglichkeit, ein Testament zu verfassen, ist der mit eigener Hand geschriebene letzte Wille. Hierzu sind keine notarielle Beglaubigung und auch keine Zeugen erforderlich. Um jedoch rechtlich wirksam Ihren letzten Willen festzulegen, müssen bestimmte Regelungen eingehalten werden:

Die Anforderungen an ein handschriftliches Testament:

  • Komplett handschriftlich: Das Testament muss vollständig handgeschrieben sein. Maschinell erstellte Texte (z. B. am Computer oder per Schreibmaschine), ebenso Emails, genügen nicht, selbst wenn sie nachträglich ausgedruckt und unterschrieben wurden.
  • Abschließende Unterschrift: Am Ende des selbst geschriebenen Testament muss Ihre eigenhändige Unterschrift stehen. Ein Schriftstück ohne Unterschrift erfüllt nicht die Voraussetzungen eines Testaments.
  • Angaben zur Erstellung: Im Idealfall sind Ort und Datum (Tag, Monat, Jahr) der Testamentserstellung angegeben. Ein Testament ohne Datum und Ortsangabe ist aus diesem Grund zwar nicht unwirksam, es können sich jedoch gegebenenfalls ein Hinweis auf die Anfechtbarkeit daraus ergeben.
  • Überschrift empfehlenswert: Eine klare Überschrift wie „Mein letzter Wille“ ist keine zwingende Vorgabe. Aber es gibt eine gewisse Abgrenzungsmöglichkeit zu reinen Entwürfen und Gedankennotizen. Die Überschrift gibt dem Dokument einen formellen Charakter und verdeutlicht Ihre Testierabsicht, also den Wunsch, verbindlich über das eigene Vermögen nach Ihrem Tod zu bestimmen.
  • Angaben zur eigenen Person: Nennen Sie Ihren vollständigen Namen, idealerweise mit Geburtsdatum und Geburtsort. Fehlen diese Informationen, dann berührt das zwar nicht die Wirksamkeit Ihres Testaments. Jedoch können sich Schwierigkeiten ergeben, dass Schriftstück zweifelsfrei Ihnen zuzuordnen.
  • Angaben zu den Erben: Benennen Sie die Erben mit Vor- und Zunamen, damit diese eindeutig festgestellt werden können. Verzichten Sie auf Kosenamen (“mein Liebling”) und Abkürzungen (“die BB”).

Testament schreiben – Muster und Tipps

Mit genau formulierten Klauseln kann vermieden werden, dass im selbst geschriebenen Testament Unklarheiten entstehen. Bei Unsicherheiten hinsichtlich der juristischen Formulierungen lohnt sich professionelle Beratung. Denn die Entscheidung, wer beispielsweise Alleinerbe werden soll, steht meist schon sicher für Sie fest. Aber wie erreichen Sie, dass Ihr Wunscherbe nicht unnötig mit Erbschaftsteuern belastet und das Finanzamt begünstigt wird? Eine anwaltliche Beratung kann unnötige Kosten und Streit im Nachgang verhindern.

Möchten Sie ein Testament selbst verfassen, können Sie sich an folgendem Muster orientieren:

Mustertext für ein Testament ohne Notar oder Anwalt

Vorlage für eigenhändiges Testament
Mein letzter Wille

Ich, [Vorname Nachname], geboren am [Geburtsdatum] in [Geburtsort], erkläre hiermit, was mit meinem Vermögen nach meinem Tod geschehen soll: Ich bestimme meine Tochter [Name] zur Alleinerbin.

Meine Immobilie in [Adresse] vermache ich meinem Sohn [Name].

Sollte einer der oben genannten Verfügungen nicht umsetzbar sein, tritt folgende Ersatzregelung in Kraft […]

Ort, Datum [Unterschrift]

 

Wo finde ich online einen Vordruck für ein Testament ohne notarielle Beglaubigung?

Wer im Internet nach einem Testament als Muster im Sinne einer kostenlosen Vorlage zum Testament schreiben ohne notarielle Beurkundung und ohne anwaltliche Beratung sucht, der erreicht damit in der Regel nur eines: Das vermeintlich gesparte Geld werden die Erben wahrscheinlich als Vielfaches an Erbschaftssteuern zahlen und wegen Erbstreitigkeiten zu Rechtsanwälten tragen.

Wer Sie Ihren Lieben etwas Gutes tun möchte, dann lassen Sie sich zu Ihrem Testament beraten. So schaffen Sie gleichsam Rechtsklarheit und halten das Risiko einer Testamentsanfechtung gering.

Kann man ein notarielles Testament ohne Notar ändern?

Ja, wenn Sie bereits ein Notartestament haben, dann ist die Änderung in der Regel ohne erneuten Gang ins Notariat möglich. Wurde also bereits Ihr Letzter Wille von einem Notar beurkundet, dann können Sie diesen jederzeit durch ein neues, selbst geschriebenes Testament wieder ändern. Vorsicht: Es gibt Konstellationen, in denen eine Änderung nur durch eine zusätzliche notarielle Beurkundung möglich ist.

Berliner Testament ohne Notar – Geht das?

Das sogenannte Berliner Testament ist eine häufig genutzte Variante bei Ehepaaren oder eingetragenen Lebenspartnern und kann ebenso ohne Hilfe eines Notars erstellt werden. Hier setzen sich die Partner gegenseitig als Alleinerben ein, und nach dem Tod des zweiten Partners folgt dann ein Erbe der gemeinsamen Kinder. Tatsächlich ist diese Form des Ehegattentestaments in vielen Konstellationen für eine Familie ungünstig. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Erbschaftssteuer. Sollten Sie in einer Patchworkfamilie leben, dann kann ein gemeinsames Berliner Testament der Eltern sogar zur Benachteiligung der eigenen Kinder und ungewollten Besserstellung der Stiefkinder führen.

Auch ein Berliner Testament kann handschriftlich aufgesetzt und ohne notarielle Beurkundung wirksam errichtet werden. Dabei gelten die gleichen formalen Anforderungen wie bei einem normalen handschriftlichen Testament, allerdings müssen beide Partner das Testament eigenhändig unterschreiben.

Können Ehepartner ein gemeinschaftliches Testament ohne Notar ändern?

Ja, eine Änderung ist möglich. Insbesondere wenn beide Ehegatten nicht weiter an dem gemeinsamen letzten Willen festhalten wollen, können sie diesen formfrei widerrufen. Etwas anderes gilt jedoch, wenn Sie sich einseitig von einem gemeinschaftlichen Testament lösen möchten, Ihr Ehepartner oder Ihre Ehepartnerin jedoch an dem gemeinsamen letzten Willen festhalten möchten. Lassen Sie sich in diesem Fall vertrauensvoll von einem Rechtsanwalt mit Expertise im Erbrecht beraten. In der Regel ist hier eine notarielle Beurkundung Ihres Widerrufs erforderlich.

Testament ohne Notar bei Immobilien

Eine häufige Sorge betrifft Häuser und Wohnungen im Nachlass. Lassen sich auch Immobilien rechtssicher ohne notarielle Unterstützung vererben? Ja, auch bei Grundstücken ist ein mit der eigenen Hand geschriebenes Testament problemlos möglich, solange es formgerecht aufgesetzt ist. Es ist äußerst hilfreich, die Immobilie eindeutig zu benennen, beispielsweise durch die Angabe der vollständigen Adresse, der Flurstücknummer oder anderer identifizierender Merkmale. Auf diese Weise können spätere Unstimmigkeiten oder Missverständnisse zwischen den Erben vermieden werden.

Gibt es bei Grundstücken und Wohnungen Besonderheiten?

Bei Unsicherheiten oder komplexeren Nachlasssituationen kann es dennoch ratsam sein, rechtlichen Rat einzuholen, um sicherzugehen, dass alle Aspekte berücksichtigt sind. Problematisch ist hier in der Regel das Erbschaftsteuerrecht, da aufgrund der Immobilienwerte die Steuerfreibeträge schnell ausgeschöpft sind. Ebenso sollten Sie Nutzungsrechte absichern, beispielsweise ein lebenslängliches Wohnrecht für den überlebenden Partner.

Wo kann man in München ein Testament hinterlegen?

Sobald das Testament geschrieben ist, stellt sich die Frage nach der sicheren Aufbewahrung. Schließlich kann ein Dokument, das verloren geht oder im schlimmsten Fall zerstört wird, seinen Zweck nicht erfüllen. Für Münchnerinnen und Münchner bieten sich hier verschiedene Möglichkeiten:

Zu Hause aufbewahren?

Viele Testamente werden im eigenen Zuhause sicher versteckt. Ist das Versteck “zu sicher”, dann wird der letzte Wille nicht gefunden und ungewollt gilt doch die gesetzliche Erbfolge. Eine Vertrauensperson sollte deswegen über den Aufbewahrungsort Bescheid wissen.

Amtsgericht: Kann man ein Testament ohne Notar hinterlegen?

Eine sichere und kostengünstige Alternative ist die Hinterlegung beim Nachlassgericht. Das Testament ist vor Manipulation und Beschädigung geschützt. Im Falle einer Änderung können Sie es selbstverständlich wieder zurückfordern. Jedes Testament kann beim Nachlassgericht hinterlegt werden, gleich ob mit oder ohne notarieller Beglaubigung.

Wann kann man ein Testament in das notarielle Nachlassverzeichnis aufnehmen lassen?

Auch wenn ein Testament grundsätzlich ohne Notar gültig ist, können Sie ein beurkundetes Testament über einen Notar oder eine Notarin im Zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer hinterlegen lassen. Wenn Sie sich einseitig von einem gemeinschaftlichen Testament lösen möchten, Ihr Ehepartner oder Ihre Ehepartnerin jedoch an dem gemeinsamen letzten Willen festhalten möchte, dann ist eine notarielle Beurkundung Ihres Widerrufs erforderlich.

Testament mit oder ohne Notar – der Inhalt zählt

Ein Testament ohne Notar ist in Deutschland rechtsgültig, wenn es formgerecht erstellt wird. Die handschriftliche Variante bietet eine kostengünstige und flexible Möglichkeit, den letzten Willen zu dokumentieren. Wer jedoch auf Rechtssicherheit und präzise Formulierungen setzt, und seinen Erben möglichst viel Erbschaftssteuern ersparen möchte, der ist mit einem anwaltlichen Testament besser beraten.

Wollen Sie sichergehen, dass Ihr Testament allen juristischen Anforderungen entspricht? Eine Kombination aus professioneller Beratung und handschriftlichem Testament kann oft die beste Lösung darstellen – nehmen Sie hierfür gerne Kontakt zu mir auf.

Praktisches Fallbeispiel aus einer Kanzlei für Erbrecht

Notarielles Testament für einen Alleinerben

Hubert K. aus München-Schwabing war nicht verheiratet, aber hat einen Sohn. Der Erblasser möchte, dass sein einziges Kind als alleiniger Erbe möglichst wenig bürokratischen Aufwand hat. Er lässt sich anwaltlich beraten. Um die Erbschaftssteuern möglichst gering zu halten, überträgt er auf Anraten der Rechtsanwältin seinem Sohn bereits zu Lebzeiten einer der Immobilien. Der Nachlass enthält unter anderem ein Aktiendepot. Damit später kein Erbschein erforderlich ist, entscheidet der Vater sich zusätzlich für eine notarielle Beurkundung und lässt das Testament hinterlegen. 

Entweder fallen Kosten bereits für die notarielle Beurkundung des Testaments an, oder später für den Erbschein. Auch wenn immer der Nachlasswert maßgeblich ist, meist ist der Erbschein günstiger. Zu bedenken ist jedoch die Wartezeit an den Nachlassgerichten. In München müssen Sie teils bis zu sechs Monate warten, bis Sie den Erbschein erhalten.

Tatsächlich wird bei einem notariellen Testament meist kein Erbschein benötigt. Die Erbenstellung ergibt sich bereits aus dem Notartestament. In der Praxis fordern beispielsweise Banken teilweise dennoch einen Erbschein, wenn das notarielle Testament komplex ist und die Erbenstellung erst durch Auslegung ermittelt werden müsste. Bei einem Alleinerben sollte jedoch die Erbenstellung eindeutig durch die öffentliche Urkunde belegt sein.