Warum Sie ein Testament schreiben sollten

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RA Franze

Die Gründe ein Testament zu schreiben, sind so vielfältig wie die Menschen selbst. Die Frage, ob Sie ein Testament verfassen sollten, lautet im Zweifel „Ja“. Kein Testament zu haben ist vertretbar, wenn Sie erstens wissen, was die gesetzliche Erbfolge in Ihrem konkreten Fall bedeutet und wenn dieses Ergebnis Ihren Vorstellungen über die Vermögensnachfolge entspricht. Aus meiner Praxis als Rechtsanwältin für Erbrecht in München kann ich sagen, dass vielen Ratsuchenden die gesetzlichen Erbfolge nicht bekannt ist, insbesondere nicht, wenn es ein unvorhergesehenes Ereignis wie tödliche Unfälle, Krankheiten, Scheidungen oder andere Schicksalsschläge gibt.

Meine Mandanten nennen vor allem drei Gründe, die sie zu dem Schritt veranlassten, sich zu einem Testament anwaltlich beraten zu lassen.

Das Finanzamt enterben: Erbschaftssteuer vermeiden

Die Erbschaftssteuer ist jedem häufig ein Begriff, der in seinem Leben ein Vermögen erzielen konnte: Das hart erarbeitete Familienhaus, der zusätzliche Luxus einer weiteren Immobilie, Wertanlagen zur Absicherung der Lieben. Keine dieser Anschaffungen wurde mit der Motivation getätigt, dass der Staat davon finanziell profitieren soll. Über ein Testament oder einen Erbvertrag kann ein Nachlass erbschaftssteuerfest gemacht werden. Doch es zeigt sich nicht selten, dass die Steuerfreibeträge bei einer durchschnittlichen Familiengröße von ein bis drei Kindern nicht ausreichen.

Ein Todesfall sollte nie zu einem Steuergeschenk für den Staat werden

Meine Mandanten sind die Freibeträge im Erbschaftssteuerrecht oft bekannt. Wenige haben jedoch eine Vorstellung ihrer Vermögenssituation, besonders bei Immobilien. Spätestens mit den neuen Bodenrichtwerten seit 01.01.2022 sind viele Menschen auf dem Papier reicher geworden. Gerade in Großstädten wie München ist der Reichtum gemessen am Immobilienvermögen stark angestiegen.

Gelegentlich müssen Gesetze an die Wertentwicklung angepasst werden, so der Gesetzgeber. Doch ein Schelm wer Böses dabei denkt: Die erbschaftsteuerlichen Freibeträge stammen aus dem Jahr 2009 und wurden seitdem trotz beachtlicher Inflation und verändertem Bewertungsverfahren nicht angepasst. Das angenehme Gefühl, dass man wohl ein gutes Investment gemacht habe, schließlich sei die Immobilie nun mehr wert, ist somit trügerisch.

Für Sie bedeutet dies in der Konsequenz, dass Sie eine umfassende Strategie brauchen, wie Sie Vermögenswerte ohne Erbschaftssteuer an die nächste Generation weitergeben können. Der elterliche Wunsch, dass „natürlich meine Kinder alles erben“, bedarf teils einiger rechtlicher Kniffe, damit das Finanzamt nicht zuletzt lacht.

Finanzielle Absicherung der Ehegatten im Testament

Die Vorstellung, den liebsten Menschen an seiner Seite zu verlieren, ist schlimm. Noch schlimmer ist der Gedanke, dass ein trauernder Ehegatte, der nun zwangsweise erstmal das eigene Leben neu sortiert, sich gegen Geldansprüchen von Dritten wehren muss. Das Berliner Testament ist in deutschen Ehen häufige Wahl und vielleicht liegt es auch daran, dass das Bundesministerium für Justiz es auf seiner Webseite recht prominent präsentiert.

Beratungsgespräche zum Berliner Testament in meiner Kanzlei für Erbrecht enden sehr häufig damit, dass Mandanten sich gegen diese Form des Ehegattentestaments entscheiden. Warum, fragen Sie sich? Nun, das Berliner Testament ist ein offensichtliches Steuergeschenk an den Staat. Vielleicht ist es nicht ganz naheliegend, auf der Webseite eines Bundesministeriums einen Steuerspartipp zu erwarten…

Wie ersparen Sie Ihrem Ehepartner einen Erbschaftsstreit?

Eine ausgeklügelte Regelung im Testament, welche Vermögenswerte Ihrer Ehefrau oder Ihrem Ehemann zustehen, ohne dass Kinder Pflichtteilsansprüche geltend machen können, sichert den Familienfrieden. Ich höre sehr oft den Satz „Unser Kind würde niemals wegen Geld …“. Und ja, Sie kennen Ihr Kind und mögen mit Ihrer Einschätzung richtig liegen. Mein Erfahrung in Erbstreitigkeiten bestätigt Ihre Annahme in vielen Fällen, aber sagt auch: Erbstreitigkeiten werden häufig nicht von den eigenen Kindern geführt, sondern von Ihren Schwiegerkindern. Bei langjährigem Streit in Erbengemeinschaften, Pflichtteilsklagen gegen den länger lebenden Elternteil und Testamentsanfechtungen sind sehr oft die Schwiegerkinder die treibenden Kräfte.

Letztlich sollten auch die eigenen Kinder davor bewahrt werden, dass sie in einen Erbkonflikt getragen werden, der von Schwägerin oder Schwager im Hintergrund genährt wird. Auch wenn mir die Minderung der Steuerlast immer ein wichtiges Anliegen in der anwaltlichen Beratung ist: Gespartes Geld kann nicht die Wunden einer zerstrittenen Familie heilen.

Honorierung von Sonderleistungen: Ein Kind soll mehr bekommen

Am Anfang meiner Tätigkeit als Rechtsanwältin hatte es mich überrascht, wie viele sehr wohlwollende Mandanten sich gerade eine Ungleichbehandlung im Testament wünschen. Sobald man die Motivation weiß, versteht sich der Wunsch von selbst: Die pflegende Tochter, der sorgende Sohn, die aufopfernde Nichte, der hilfsbereite Neffe – es gibt viele gute Gründe, warum das Erbe nicht gleichmäßig unter den Abkömmlingen verteilt werden soll. Es ist eine wunderbare Geste, sich im Testament oder auch schon zu Lebzeiten für Pflegeleistungen und Unterstützung im Alltag erkenntlich zu zeigen. Aber in sehr vielen Fällen verpufft der finanzielle Vorteil auf ein geringeres Maß. Die Besserstellung des Einen ist gleichbedeutend mit der Schlechterstellung des Anderen. Die wenigsten können es sich vorstellen, aber das deutsche Erbrecht bietet auch rechtliche Mittel um erfolgreich gegen solche gutgemeinten Begünstigen vorzugehen.

Wer im Testament für ein besonderes Engagement danken möchte, kann im schlimmsten Fall den Grundstein für einen langjährigen Erbstreit setzen. Ihr Gedanke mag sein, „Aber unsere Sohn ist sich bewusst, was für eine Last unsere Tochter auch ihm abgenommen hat. Er würde unsere Entscheidung sicher akzeptieren, dass die Tochter mehr bekommt.“ Ja, das stimmt sicherlich, aber im Erbrecht geht es häufiger darum, was die Schwägerin oder der Schwager akzeptiert und im Falle der Scheidung und erneuten Heirat Ihres Kindes, wissen Sie heute noch nicht mal wer diese Schwiegerkinder sein werden…

Ein Testament ohne Fallstricke: Am Anfang steht eine kompetente Beratung

Was auch immer Ihr Wunsch für Ihre Angehörigen, für besondere Menschen außerhalb der Familie oder für Ihr finanzielles Lebenswerk sein mag: Ein Testament oder Erbvertrag bietet in der Regel alle Möglichkeiten, Ihr Anliegen rechtssicher für die Zukunft zu gestalten. Ich freue mich Sie bei einem persönlichen Gespräch in meiner Kanzlei in München kennenzulernen und mit Ihnen gemeinsam eine Lösung zu erarbeiten.

Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar und wurde nach bestem Wissen verfasst.