Weil es um viel geht – Ihre Kanzlei im Münchner Süden: Rechtsanwältin Laura-Sophie Franze
Ich berate Sie – bei Fragen rund um das Erbrecht: vom Pflichtteilsrecht, Erbschaftssteuerrecht und Immobilienrecht bis hin zu Schenkungen und Stiftungen.
Erben und Vererben ist manchmal eine komplizierte Angelegenheit. So individuell Ihre Wünsche sind, so passend lässt sich im Erbrecht durch einen qualifizierten Anwalt eine Lösung finden. Lassen Sie uns darüber sprechen – ob in meiner Kanzlei im Münchner Zentrum oder im Einzugsgebiet Fürstenried-Forstenried – Solln – Sendling – Pullach – Neuried – Gauting –Planegg.
Ich berate und unterstütze Sie in meiner reinen Erbrechtkanzlei. Ich weiß, dass das deutsche Erbrecht komplex ist und für meine Mandanten häufig eine emotional belastende Angelegenheit darstellt. Diese Webseite dient für Sie als erste Orientierung – bei individuellen Fragestellungen finden wir kurzfristig einen Termin.
Meine Leistungen für Sie
Erbrecht
Meine Tätigkeitsschwerpunkte im Erbrecht in meiner Münchner Kanzlei liegen in der Gestaltung von Testamenten für Alleinstehende und Familien, insbesondere auch Patchworkfamilien. Gerne berate ich Sie als Großeltern und Eltern, wie Sie geschickt und mit wenig Freude für das Finanzamt Ihr Vermögen an die nächste Generation weitergeben.
Pflichtteilsrecht
Für den Fall, dass Sie enterbt wurden, stehe ich Ihnen bei der Geltendmachung des Pflichtteils und der Anfechtung des Testaments als Anwalt mit Rat und Tat zur Seite. Ebenfalls wehre ich für meine Mandanten Pflichtteilsansprüche gegen Erbschaften ab, verhelfe Ihnen zum Erbschein und schütze Sie vor sonstigen ungerechtfertigten Nachlassforderungen. Ich vertrete bundesweit in Verfahren zur Testamentsanfechtung und Erbschaftsstreitigkeiten aller Art.
Schenkungen und Stiftungsrecht
Wenn Sie Vermögenswerte verschenken möchten, berate ich Sie gerne zu steueroptimierten Schenkungsverträgen, mit denen Sie die Schenkungssteuer in vielen Fällen verhindern oder minimieren können.
Bei großen Vermögen bieten sich auch Familienstiftungen an, um Ihr Vermögen über Generationen zu sichern. Ich berate Sie ebenso zu gemeinnützigen öffentlichen Stiftungen und Treuhandstiftungen in München und Umgebung.
Zeit, um Dinge zu regeln.
Haben Sie Fragen oder einen Terminwunsch? Kontaktieren Sie mich und wir finden zeitnah einen Termin:
Über das Erben
Häufig gestellte Fragen
Ja, selbstverständlich biete ich die Möglichkeit einer umfassenden Beratung im Erbrecht, die bequem online oder telefonisch erfolgen kann. Gleich wo Sie wohnen oder für was Sie Ihre Zeit lieber investieren möchten, eine qualifizierte Erstberatung sollte nicht von der Nähe Ihres Wohnorts zu München abhängig sein.
Meine Kanzlei ermöglicht es, Beratungsgespräche sowie Mandantenbesprechungen über Videocalls durchzuführen. Diese virtuelle Form der Kommunikation gewährleistet eine persönliche und effektive Beratung, unabhängig von Ihrem Standort. So können Sie von überall aus auf erstklassige rechtliche Unterstützung im Erbrecht zugreifen.
Kontaktieren Sie mich noch heute, um einen Termin für Ihre virtuelle Erbrechtsberatung zu vereinbaren und sicherzustellen, dass Ihre rechtlichen Angelegenheiten in kompetenten Händen liegen.
Warum sollten Sie sich für eine virtuelle Beratungen im entscheiden?
Die Komplexität und Sensibilität erbrechtlicher Angelegenheiten erfordern eine versierte Rechtsberatung. Nur so können Sie sicherzustellen, dass Ihre Interessen optimal vertreten werden. Es ist daher wichtiger, sich an einen Experten zu wenden, der sich auf das Erbrecht spezialisiert hat, als sich allein auf die geographische Nähe zu verlassen. Das Finden eines spezialisierten Anwalts, der über das nötige Fachwissen im Erbrecht verfügt, sollte oberste Priorität haben. Eine Beratung über das Internet bietet sich insbesondere an für:
- Sie sind Teil einer Erbengemeinschaft mit unterschiedlichen Wohnorten und möchten ohne Anfahrten einzeln oder zusammen mit Miterben beraten werden.
- Sie sind viel beschäftigt und schätzen eine flexible, zeitgemäße Beratung, die sich nach Ihren Bedürfnissen richtet: in der Kanzlei, virtuell oder telefonisch, je nach Bedarf.
- Sie leben im Ausland und brauchen anwaltliche Hilfe in Deutschland oder bei einer Erbschaft mit Auslandsbezug.
Wie bereiten Sie sich auf eine online Erstberatung beim Anwalt vor?
Im Vorfeld der Erstberatung werde ich Ihnen wichtige Unterlagen zuschicken und Sie um die Zusendung von ausgewählten Dokumenten bitten. Die anwaltliche Beratung online biete ich über alle gängigen Plattformen für Videokonferenzen an, insbesondere Zoom, Microsoft Teams, Google Meet und ähnliche Anbieter. Die Teilnahme an der Erstberatung ist somit unkompliziert vom Mobiltelefon, Computer oder Laptop aus möglich. Sie erhalten vor dem Beratungsgespräch eine Email mit weiteren Erläuterungen, sowie einen Link, über den Sie sich auf der Plattform einwählen können.
Welche Mandate eigenen sich besonders für eine Beratung online?
Streitigkeiten im Erbrecht eignen sich sehr gut für eine Online-Beratung. Zu Beginn des Rechtsstreits liegen für gewöhnlich nur eine begrenzte Anzahl an Dokumenten vor, die ich für Sie sichten werde. Ich werde Ihnen erklären, wie Sie mir technisch unkompliziert die Unterlagen von Zuhause aus zur Verfügung stellen können. Es ist mir ein wichtiges Anliegen, dass insbesondere auch Menschen mit eingeschränkter Mobilität unkompliziert Zugang zu kompetenter Rechtsberatung erhalten.
Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie die Hilfe eines Anwalts für Erbrecht benötigen oder ob Ihr Problem sich für eine Online-Beratung eignet, dann nehmen Sie mit mir Kontakt für eine Ersteinschätzung auf: Schreiben Sie mir gerne eine Nachricht per Email oder über das Kontaktformular.
Mein Grundsatz ist: Ich setze alles daran, dass Sie mit meinen Dienstleistungen vollkommen zufrieden sind. Dies schließt nicht nur die Lösung Ihrer rechtlichen Angelegenheiten ein, sondern auch eine nachvollziehbare und faire Kostenabwicklung. Daher ist es mein Grundsatz, bereits im Vorfeld klar zu besprechen, welche Leistungen erbracht werden sollen und mit welchen Kosten Sie zu rechnen haben. Auf Wunsch klären wir dies gleich zu Beginn des ersten Gesprächs. So gibt es keine unerwarteten Überraschungen.
Volle Kostentransparenz
Soweit nichts anderes vereinbart wurde, dürfen Sie von Folgendem als Orientierungspunkte ausgehen:
- Eine Ersteinschätzung zu Ihrem konkreten Fall biete ich stets kostenlos. Es handelt sich dabei um ein etwa 10-minütiges Telefonat.
- Die Erstberatung für Einzelfragen beginnt bei 60 Euro zzgl. aktuell 19% Mehrwertsteuer, also ab 71,40 Euro brutto. Eine umfassende Erstberatung wie es beispielsweise bei der Durchsetzung oder Abwehr von Pflichtteilansprüchen oder Gestaltung eines einfachen Testaments nötig ist, kostet 190 Euro netto (226,10 Euro brutto).
- Mein Stundensatz startet bei 240 EUR zzgl. aktuell 19% Mehrwertsteuer, also insgesamt 285,60 EUR brutto. Ich rechne die erbrachte Arbeitszeit minutengenau ab und stelle Ihnen auf Wunsch eine schriftliche Dokumentation zur Verfügung.
- Fairness für Sie, Angemessenheit für mich: Je nach Situation kann dies auch über eine Pauschalhonorarvereinbarung zweckmäßig sein, die alle anwaltlichen Tätigkeiten abdeckt. Darunter fallen insbesondere komplexe Tätigkeiten, wie die Erstellung eines Testaments.
- Bei Gerichtsverfahren erfolgt nach dem Willen des Gesetzgebers die Vergütung über das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob sich die Kosten des Gerichtsverfahrens lohnen, biete ich Ihnen gerne eine Einschätzung auf Honorarbasis an.
- Ich übernehme auch Mandate, die über staatliche Beratungs- oder Prozesskostenhilfe abgerechnet werden.
- Die Sorge vor Anwaltskosten und Gerichtskosten sollte Sie nicht davon abhalten, Ihre Ansprüche geltend zu machen. Bei Bedarf können Ihre Prozesskosten auch über einen Dritten finanziert werden.
- In der Regel sind keine Vorschüsse auf das Anwaltshonorar vorgesehen.
Weitere Informationen zu den Anwaltskosten im Erbrecht finden Sie hier: Was kostet ein guter Anwalt für Erbrecht pro Stunde?
Ja, Sie können Ihr Testament bei einem Notar oder Anwalt Ihres Vertrauens hinterlegen. Im Rahmen der Beratung zur Gestaltung Ihres Testaments werden wir auch besprechen, wie Sie Ihr Testament sicher aufbewahren können. Auf Wunsch kann das Testament in meiner Kanzlei für Sie verwahrt werden. Allerdings empfehle ich meinen Mandanten in der Regel eine Hinterlegung bei dem für sie zuständigen Nachlassgericht.
Was beinhaltet die kostenlose Ersteinschätzung?
- Eine kurze Durchsicht der Sachlage
- Einschätzung, ob anwaltlicher Handlungsbedarf besteht
- Hinweise auf mögliche erste Schritte
Diese Ersteinschätzung ist jedoch nicht zu verwechseln mit einer Erstberatung, die ins Detail geht und spezifische Handlungsempfehlungen enthält. Eine fundierte Erstberatung in meiner Kanzlei in München Fürstenried-Forstenried-Solln oder im Münchner Zentrum erfordert eine gründliche Analyse Ihrer individuellen Situation und das Erarbeiten maßgeschneiderter Lösungen. Daher ist diese Dienstleistung kostenpflichtig.
Warum ist eine detaillierte Erstberatung kostenpflichtig?
Als Anwältin für Erbrecht möchte ich Ihnen erklären, warum es nicht möglich ist, dass Sie bei einem Anwalt eine kostenlose Beratung erwarten können. Meine Aufgabe als Ihre rechtliche Beraterin erfordert nicht nur umfangreiches Fachwissen, sondern auch eine detaillierte Analyse Ihres spezifischen Falls. Dies beansprucht Zeit und Ressourcen, die eine kostenfreie Beratung schwer zu rechtfertigen machen. Letztlich übernehme ich auch eine Haftung für die Richtigkeit meiner Handlungsempfehlungen.
- Zeitaufwand: Eine umfassende Beratung erfordert intensive Vorbereitung und Detailarbeit.
- Fachwissen: Jedes erbrechtliche Anliegen ist einzigartig und benötigt spezialisiertes Wissen.
- Verantwortung: Als Ihre Anwältin trage ich die Verantwortung für die Richtigkeit und Wirksamkeit meiner Empfehlungen.
Kostenlose Ersteinschätzung ja, kostenlose Erstberatung nein
Ich hoffe, dass diese Erklärung Ihnen einen klaren Überblick verschafft, warum eine kostenlose Beratung nur in Form einer kurzen Ersteinschätzung möglich ist. Für weiterführende und tiefgehende Beratungen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung und freue mich darauf, Ihnen mit meinem Fachwissen im Bereich des Erbrechts zu helfen. Nehmen Sie gerne mit mir Kontakt auf und schildern Sie Ihr Anliegen.
Ein Testament ist der letzte Wille einer Person. In dem Schriftstück werden Regelungen getroffen, was mit dem Vermögen nach dem eigenen Tod geschehen soll. Der Testierende bestimmt in seinem Letzten Willen folgendes:
- Wer soll mein Erbe werden? Wie viele Erben soll es geben?
- Wie sichere ich Ehemann oder Ehefrau finanziell ab?
- Welche Anordnungen treffe ich für den Fall einer Erbengemeinschaft?
- Wer in meiner Familie und Freundeskreis wird mit einem Vermächtnis bedacht?
- Soll das Erbe mit Auflagen versehen sein, deren Einhaltung mir wichtig ist?
- Benötige ich einen Testamentsvollstrecker und wer soll die Aufgabe übernehmen?
- Soll die gesetzliche Erbfolge teilweise gelten?
- Wen möchte ich enterben?
Welche gesetzlichen Voraussetzungen muss ein Testament erfüllen?
Ein Testament kann grundsätzlich ohne Mitwirkung eines Notars oder Rechtsanwalt wirksam erstellt werden. Hierfür ist erforderlich, dass Sie Ihren letzten Willen mit eigener Hand selbst schreiben und das Dokument datieren und unterschreiben. Die meisten sogenannten privatschriftlichen Testamente erfüllen diese gesetzlichen Anforderungen. Wichtig ist jedoch nicht nur die Form des Testaments, sondern welche Bestimmungen über die Erbschaft getroffen werden. Tatsächlich sind viele Testamente “gut gemeint, aber nicht gut gemacht”. Das zeigt sich insbesondere bei der ungewollt ausgelösten Erbschaftsteuer. Eine Beratung in meiner Kanzlei für Erbrecht wird Ihren Erben ein Vielfaches an Steuerzahlungen ersparen. Ein gutes Testament hat folgende Inhalte:
- Klare Regelungen: verständliche Anordnung wer was erben soll
- Differenzierung zwischen Erbe und Vermächtnis
- Berücksichtigung der Erbschaftssteuer: geschickte Vermögensverteilung und Ausnutzen der Steuerfreibeträge
- Im Falle einer Enterbung: Belastung der Erbschaft durch Pflichtteilsansprüche bedenken
- Familienfrieden: ausgleichende Bestimmungen um Erbstreitigkeiten vorzubeugen, zum Beispiel bei Unternehmensnachfolgen oder Hofübergaben
Das deutsche Pflichtteilsrecht besagt, dass nahe Angehörige zwar enterbt werden können, ihnen jedoch eine Mindestbeteiligung in Form des Pflichtteils an der Erbschaft zusteht. Es ist möglich, Familienmitglieder ohne Pflichtteil zu enterben. Dafür bedarf es aber mehrere gut überlegte Schritte.
Wer hat einen Pflichtteilsanspruch?
Nach dem Gesetz steht der Pflichtteil nur folgenden Personen zu:
- Kinder
- Ehegatte/Ehegattin und
- Eltern des Verstorbenen.
Können Enkel den Pflichtteil verlangen?
Ja, auch Enkelkinder können einen Pflichtteilsanspruch geltend machen. Allerdings setzt der Pflichtteil für Enkel voraus, dass
- die pflichtteilsberechtigten Kinder (=Eltern der Enkel) verstorben sind oder
- die lebenden Eltern den Pflichtteil ihrerseits nicht annehmen, also ausschlagen,
- sie enterbt oder für erbunwürdig erklärt wurden oder
- sie auf den Pflichtteil verzichtet haben.
Haben Geschwister einen Anspruch auf den Pflichtteil?
Nein, Bruder und Schwester steht kein Pflichtteilsanspruch zu. Sie können somit ohne Ausgleich enterbt werden.
Gibt es einen Pflichtteil für Stiefkinder?
Nein, Stiefkinder haben kein Pflichtteilsrecht, was in Patchworkfamilien ohne Testament zu äußerst ungerechten Ergebnissen führen kann. Wer eine Patchworkfamilie gründet, sollte sich unbedingt anwaltlich beraten lassen. Gleiches gilt für (erwachsene) Kinder in einer Stieffamilie, da ihr gesetzliches Erbrecht unter Umständen gefährdet ist. Kinder in Patchworkfamilien sind mein Herzensthema und ein Schwerpunkt meiner Tätigkeit als Anwältin. Zögern Sie nicht und nehmen Sie mit mir Kontakt auf.
Wie wird der Pflichtteil eingefordert?
In aller Regel sollten Sie sich zunächst anwaltlich beraten lassen, denn möglicherweise stehen Ihnen neben dem Pflichtteilsanspruch noch andere Ausgleichsansprüche zu. Als Ihr Rechtsanwältin werde ich den berechneten Leistungsanspruch zunächst über einen Schriftsatz (Anwaltsbrief) für Sie fordern. Wird die Forderung nicht beglichen, ist der nächste Schritt der Gang vor das Gericht. Hierfür reiche ich für Sie die Pflichtteilsklage ein. In vielen Fällen, aber nicht zwangsläufig, kann es zu einer mündlichen Gerichtsverhandlung kommen. Bei dem Gerichtstermin dürfen Sie gerne anwesend sein, in der Regel ist es jedoch kein Muss.
Wie wird der Pflichtteil berechnet?
Der Pflichtteilsanspruch der Kinder ist die Hälfte der gesetzlichen Erbquote. Würden Sie nach der gesetzlichen Erbfolge die Hälfte erben, dann beträgt der Pflichtteil somit ein Viertel.
Die gesetzliche Erbfolge ist ein allgemeiner Vorschlag des Gesetzgebers zur Vermögensnachfolge. Hat ein Erblasser kein Testament, dann treten die gesetzlichen Erbfolgeregelungen automatisch in Kraft. Sollte ein Testament ungültig sein, dann gilt ebenfalls das Gesetz. Gleiches gilt, wenn der Letzte Wille nur Teile der Erbschaft regelt. Für die bewussten oder unbewussten Lücken gilt sodann die gesetzliche Erbfolge.
Überblick über die gesetzlichen Erbfolgeregelungen
Falls kein Testament vorliegt, dann gilt die gesetzliche Erbfolge. Im deutschen Erbrecht wird zwischen Ordnungen und Stämmen differenziert. Die höhere Ordnung verdrängt eine niedrigere Ordnung. Innerhalb einer Ordnung gilt das Stammprinzip.
Klassische Beispiel zur gesetzlichen Erbfolge:
- Eltern werden von ihren Kindern beerbt.
- Ein Kind verdrängt als Erbe seinen eigenen Abkömmlinge, also das Enkelkind.
- Eltern beerben ihr Kind nur, wenn das Kind keine eigenen Kinder (Enkelkinder) hat.
- Geschwister beerben sich nur, wenn der Verstorbene keine Abkömmlinge hinterlässt und zumindest ein gemeinsames Elternteil verstorben ist.
Häufige Fehlvorstellungen über die gesetzliche Erbfolge
Folgende Grundsätze der gesetzlichen Erbfolge sind dabei von besonderer Wichtigkeit und häufig nicht bekannt:
- Uneheliche und eheliche Kinder erben zu gleichen Anteilen.
- Stiefkinder in einer Patchworkfamilie haben kein gesetzliches Erbrecht.
- Ehepartner sind in der Regel keine Alleinerben.
Was sind die Nachteile der gesetzlichen Erbfolge für Familien?
Die gesetzliche Erbfolge bringt für Familien ausschließlich Nachteile, da
- die Erben eine Erbengemeinschaft bilden, die per se anfällig für Konflikte ist
- die Freibeträge für die Erbschaftssteuer nicht genutzt werden können
- die Erbschaftssteuer für den Erben steigen kann und eine teilweise Ausschlagung zur Verminderung der Erbschaftssteuer nicht möglich ist
- bei Patchworkfamilien es zu Vermögensverteilungen kommen kann, die die eigenen Kinder finanziell stark benachteiligen und die Stiefkinder bevorzugen können.
Im Rahmen einer Erbschaft erwerben Sie Eigentum am Gesamtvermögen oder einzelnen Vermögenspositionen des Erblassers. Dieser Eigentumsübergang löst die Erbschaftsteuer aus. Sie ist das Äquivalent zur Schenkungssteuer bei Übertragungen von Immobilien etc. unter Lebenden. Die Erbschaftssteuer beträgt zwischen 7 Prozent und 50 Prozent. Maßgeblich für die Steuerberechnung sind die Steuerklasse und der Wert der Erbschaft.
Die Steuerlast kann über Freibeträge und Steuerbefreiungen, insbesondere aber über eine geschickte Testamentsgestaltung reduziert werden.
Welche Steuerfreibeträge gibt es im Erbrecht?
Die erbschaftssteuerrechtlichen Freibeträge richten sich in ihrer Höhe nach der Beziehung zum Erblasser:
- Ehegatten / Lebenspartner: 500.000 Euro
- Kinder, Stiefkinder und Kinder von verstorbenen Kindern (Enkel): 400.000 Euro
- Enkel: 200.000 Euro
- Eltern: bis zu 100.000 Euro
- alle anderen Verwandtschaftsgrade: 20.000 Euro.
Für Ehepartner und Kinder des Erblassers gibt es darüber hinaus zusätzlich besondere Freibeiträge, die in ihrer Höhe unter anderem vom Alter des Kindes abhängen.
Wenn nach dem Tod ein Testament mit ungewöhnlichem oder überraschenden Inhalt auftaucht, dann kann dies für eine Anfechtbarkeit sprechen. Lassen Sie sich anwaltlich beraten, im Idealfall bevor Sie Ihren Verdacht gegenüber den im Testament nun begünstigten Personen äußern.
Wer kann ein Testament anfechten?
Der Letzte Wille kann von jedem angefochten werden, der durch die Aufhebung des Testaments begünstigt werden würde. Wenn es ein weiteres älteres Testament gibt, dann ist der darin eingesetzte Erbe anfechtungsberechtigt. Sollte es kein weiteres Testament geben, dann gilt nach der Testamentsanfechtung die gesetzliche Erbfolge. Somit ist jeder gesetzliche Erbe zur Anfechtung berechtigt.
Welcher Schritte bedarf es um ein Testament anzufechten?
Die rechtlichen Grundlagen zur Anfechtung eines Letzten Willens sind in den §§2078 BGB geregelt und setzen voraus:
- zumindest einen Anfechtungsgrund
- die Einhaltung der Anfechtungsfrist
- die Anfechtungserklärung gegenüber dem Nachlassgericht.
Der wichtigste Schritt ist jedoch eine anwaltliche Beratung. Nicht jede Ungereimtheit spricht für eine Anfechtbarkeit. Genauso gilt: Auch ein unauffälliges Testament kann die Voraussetzungen einer Anfechtung erfüllen.
Was sind Anfechtungsgründe im Erbrecht?
- Inhaltsirrtum: Der Erblasser irrte sich über den Inhalt seiner Erklärung.
- Erklärungsirrtum: Der Testierende wollte gar keine Erklärung abgegeben.
- Drohung: Der Letzte Wille entstand unter Einfluss einer Drohung.
- Täuschung: Der Verstorbene wurde getäuscht und nur aus diesem Grund durch Testament verfügt.
- Besondere Konstellation der Unkenntnis von einem Pflichtteilsberechtigten.
Was ist die Herausforderung bei einer Testamentsanfechtung?
Wenn Sie ein Testament anfechten wollen, dann sind Sie als Anfechtungsberechtigter in der Pflicht zu beweisen, dass der Testierende zum Beispiel einem Irrtum unterlag, der Erblasser dement oder geschäftsunfähig war. Ich werde Sie ausführlich beraten, wie Beweise erhoben werden und welche Schritte nötig sein, um eine Drohung, Täuschung oder ein Irrtum vor Gericht nachzuweisen.
Ein Nachlass ist nicht immer Grund zur Freude. Wenn Sie eine Erbschaft nicht annehmen möchten, dann ist eine Ausschlagung möglich. Diese Erklärung muss innerhalb der gesetzlichen Frist gegenüber dem Nachlassgericht oder bei einem Notar abgegeben werden. In der Praxis zeigt sich häufig, dass eine Ausschlagung nicht immer der ideale Weg zur Zielerreichung ist. Gerne berate ich Sie zu den Möglichkeiten, wie Sie die Vorteile der Erbschaft erhalten und dennoch eine Haftung für Nachlassverbindlichkeiten begrenzen können.
Was muss ich tun, wenn ich mein Erbe ausschlagen möchte?
Der erste Schritt für eine Ausschlagung ist eine sehr zeitnahe anwaltliche Beratung. Wenn Sie eine informierte Entscheidung getroffen haben, dann erklären Sie diese gegenüber einem Notar oder vor dem Nachlassgericht. Die Erbschaft gilt sodann als nicht angefallen und fällt nun der in der Erbfolge nächsten Person an.
Was ist die Frist für eine Ausschlagung im Erbrecht?
Die Ausschlagung kann nur innerhalb der sehr kurzen Frist von sechs Wochen ausgeschlagen werden. Die Frist beginnt erst,
- wenn Sie Kenntnis von der Erbschaft und dem Grund, warum Sie Erbe sind, haben oder
- wenn das Nachlassgericht Ihnen mitgeteilt hat, dass Sie testamentarischer Erbe oder Vermächtnisnehmer sind.
Sollte die Frist in Ihrem Fall bereits verstrichen sein, dann gibt es alternative Wege, die Haftung für Nachlassschulden zu verhindern.