Ein Testament ist eines der wichtigsten Dokumente, um den Nachlass einer Person zu regeln. Es stellt sicher, dass der letzte Wille des Verfassers, also des Erblassers, nach seinem Tod umgesetzt wird. Doch was passiert, wenn jemand sein Testament nicht eigenständig verfassen kann oder möchte? Ist es möglich, ein Testament von Dritten schreiben zu lassen? Wie sicher ist ein solches Vorgehen, und welche rechtlichen Grenzen gibt es? Dieser Artikel beleuchtet die rechtliche Lage in Deutschland, zeigt Vor- und Nachteile auf und gibt konkrete Beispiele, wie solche Fälle in der Praxis gehandhabt werden können.
Was sagt das Gesetz? Anforderungen an ein Testament in Deutschland
Im deutschem Recht regeln die Paragraphen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) die Zulässigkeit und Form von Testamenten. Es gibt zwei Hauptformen der Testamentsgestaltung:
Eigenhändiges Testament (§ 2247 BGB):
Ein eigenhändiges Testament muss vollständig handschriftlich vom Erblasser verfasst und unterschrieben werden. Ort und Datum sollten ebenfalls angegeben werden. Diese Regelung dient dazu, sicherzustellen, dass der letzte Wille tatsächlich vom Erblasser stammt und in vollem Bewusstsein verfasst wurde. Typischer Fall eines selbstgeschriebene Testaments:
- Herr Meier aus Gauting ist kinderlos und möchte sein Vermögen an eine Wohltätigkeitsorganisation vererben. Er schreibt sein Testament vollständig mit eigener Hand, vermerkt das aktuelle Datum und unterschreibt mit seinem Namen. Dieses Testament erfüllt die gesetzlichen Anforderungen.
Notarielles Testament (§ 2232 BGB):
Das notarielle Testament wird durch einen Notar beurkundet. Der Erblasser erklärt dabei seinen Willen mündlich oder übergibt ein vorher verfasstes schriftliches Dokument. Der Notar ist kein Garant für eine rechtssichere Formulierung oder gar ideale Gestaltung hinsichtlich der Erbschaftssteuer etc. Ein Notar beurkundet lediglich, dass der Erblasser vor dem Notar eine bestimmte Erklärung (hier: sein Testament) abgegeben hat.
Kann ein Testament von Dritten geschrieben werden?
Nein, gemäß § 2247 BGB ist es zwingend erforderlich, dass ein privatschriftliches Testament vom Erblasser mit eigener Hand geschrieben und unterschrieben wird. Es darf nicht von einer anderen Person geschrieben werden, auch nicht auf Anweisung und Wunsch des Erblassers. Nur die eigenhändige Schrift und die Unterschrift gewährleisten, dass das Testament echt und freiwillig erstellt wurde.
Was tun bei Behinderung, Krankheit, Altersschwäche?
Menschen, die aus körperlichen Gründen nicht mehr mit eigener Hand schreiben können (z. B. aufgrund einer Lähmung, beeinträchtigte Motorik), müssen auf ein notarielles Testament ausweichen. Dies ist der einzige Weg (neben dem Ehegattentestament), dass ihr Wille rechtlich anerkannt wird, auch wenn sie nicht selbst schreiben können.
Die Grenze ist jedoch bei einem Einzeltestament klar gezogen: Ein unterschriebener Text, der von einer anderen Person geschrieben wurde, ist ohne notarielle Beurkundung nicht gültig.
Unterstützung durch Drittpersonen
Obwohl Dritte das Testament nicht direkt schreiben dürfen, können Dritte beratend und unterstützend tätig werden. Dieses Vorgehen ist nicht immer empfehlenswert. Jedoch ist das Testament jedenfalls in diesem Beispiel formwirksam:
- Frau Müller aus München-Solln möchte ihren Sohn als Erben einsetzen. Allerdings weiß sie nicht genau, wie sie ihren letzten Willen festhalten soll. Ihr Sohn hat zwar auch keine Kenntnisse über die Fallstricke der Erbschaftssteuer, hilft ihr jedoch gerne, indem er eine mögliche Formulierung vorschlägt. Frau Müller schreibt den von ihrem Kind verfassten Text selbst ab und versieht ihn mit ihrer eigenen Unterschrift.
Rolle von Notaren und Anwälten
Notare und Anwälte spielen eine zentrale Rolle bei der korrekten und rechtssicheren Erstellung eines Testaments. Doch welche Dienstleistungen und Unterstützung bieten sie konkret?
Aufgaben des Anwalts bei selbstgeschriebenen Testamenten
Eine Rechtsanwältin im Bereich Erbrecht hat in vielen Fällen die Schlüsselfunktion, besonders wenn der Erblasser nicht sicher ist, welche Formulierungen rechtlich zulässig sind. Beispiele für die Vorteile eines notariellen Testaments:
- Rechtssicherheit: Die Anwältin prüft, ob das Testament den formalen Anforderungen genügt.
- Aufbewahrung: Anwälte werden Ihnen immer empfehlen, das Testament beim Amtsgericht zu hinterlegen. Der Verlust des Dokuments ist somit ausgeschlossen.
Beispiel für ein selbstgeschriebenes Testament nach anwaltlicher Beratung:
Familie Schröder aus München-Fürstenried besitzt mehrere Immobilien und möchte verhindern, dass es später zu Streitigkeiten zwischen den Nachkommen kommt. Die Eltern lassen sich von einer auf Erbrecht spezialisierten Rechtsanwältin beraten, wie sie die Immobilien an ihre Kinder ohne hohe Erbschaftssteuern übertragen können. Nach einer ausführlichen Beratung erhalten die Mandanten einen Entwurf eines rechtssicheren Testaments. Herr und Frau Schröder verfassen nun gemeinsam handschriftlich ein Testament, dass sich nah am Entwurf der Anwältin orientiert. Auf eine notarielle Beurkundung verzichten sie, jedoch geben sie das eigenhändige Testament in die amtliche Verwahrung beim Amtsgericht.
Wie hilft ein Anwalt bei selbstgeschriebenen Testamenten?
Ein Fachanwalt für Erbrecht kann eine besondere Hilfe sein, wenn es um komplizierte Familienverhältnisse oder rechtlich schwierige Fragestellungen geht. Dabei steht vor allem die individuelle Beratung im Vordergrund:
- Beispiel für Unterstützung: Familie Becker hat ein Pflegekind und möchte sicherstellen, dass dieses in ihrem Testament berücksichtigt wird, obwohl es rechtlich nicht automatisch ein Erbe ist. Der Anwalt klärt, welche Formulierungen notwendig sind, damit der Wille eindeutig umgesetzt wird.
Risiken eines nicht eigenhändig verfassten Testaments
Wenn ein Testament nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht, können erhebliche Probleme auftreten. Typische Risiken sind:
- Formfehler: Wird ein Testament nicht handschriftlich geschrieben, sondern beispielsweise auf dem Computer getippt und ausgedruckt, ist es ungültig (sofern es nicht notariell beurkundet wird).
- Anfechtbarkeit: Erben können ein Testament anfechten, wenn sie der Meinung sind, dass es nicht wirklich den Willen des Erblassers widerspiegelt oder unter Druck entstanden ist.
- Fehlinterpretationen: Ungenaue oder missverständliche Formulierungen können dazu führen, dass der letzte Wille falsch ausgelegt wird.
Ein Beispiel:
Herr Krause schreibt ein Testament auf seinem Computer und unterzeichnet es mit seiner Unterschrift. Nach seinem Tod wird das Testament für ungültig erklärt, da es nicht handschriftlich verfasst wurde. Als Folge tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft, was nicht Herrn Krauses Intention war.
Alternativen für ein rechtssicheres Testament
Wer unsicher ist, ob er ein handschriftliches Testament korrekt verfassen kann, oder wer besonderen Schutz vor Anfechtungen sucht, hat folgende Alternativen:
- Notarielles Testament: Wenn Sie nicht mehr mit eigener Hand schreiben können, dann führt kein Weg an einem Notartestament vorbei.
- Muster und Vorlagen zur Orientierung: Es gibt zahlreiche Vorlagen für Testamente, die als Orientierung hilfreich sein können. Wichtig ist jedoch, den Inhalt handschriftlich niederzuschreiben. Achtung: Wenn Sie jedoch auf eine juristische Prüfung verzichten, dann schrieben Sie unter Umständen einen Testamentsentwurf ab, der nicht Ihren konkreten Fall regelt. Erfahrungsgemäß handelt es sich bei den im Internet auffindbaren Muster-Testamenten um sehr generelle Standardformulierungen ohne steuerrechtliche Optimierung. Was Sie durch Verzicht auf eine anwaltliche Beratung sparen, zahlen Ihre Erben häufig vielfach an anderer Stelle in Form von Erbschaftssteuer.
- Beratungsangebote nutzen: Anwälte mit Expertise im Erbrecht können auch für handschriftliche Testamente wichtige Hinweise geben, um Fehler zu vermeiden.
- Gemeinschaftliches Testament: Ehepaare können ein sogenanntes gemeinschaftliches Testament handschriftlich verfassen, das von beiden unterzeichnet wird. Für ein formwirksames gemeinsames Testament muss also ein Ehegatte in der Lage sein, den gesamten Text mit eigener and zu schreiben. Für den anderen Ehepartner genügt, dass eine eigenhändige Unterschrift geleistet werden kann.
Fazit
Ein Testament zu erstellen, ist eine wichtige Aufgabe, um für Klarheit und Frieden unter den Hinterbliebenen zu sorgen. Obwohl es theoretisch möglich ist, sich bei der Formulierung von Dritten unterstützen zu lassen, kommt die Rechtslage klar zum Schluss, dass das eigenhändige Schreiben – oder alternativ die notarielle Beurkundung – unerlässlich ist. Wer diese Vorgaben nicht einhält, riskiert, dass sein letzter Wille nicht berücksichtigt wird. Um rechtliche Fehler auszuschließen, sind Anwälte mit Schwerpunkt im Erbrecht die wichtigsten Partner bei der Erstellung eines rechtssicheren Dokuments.
Die Wahl der richtigen Vorgehensweise hängt dabei von den individuellen Umständen ab. Klar ist, dass mit der richtigen Unterstützung auch komplexe Wünsche und Vorstellungen problemlos in selbstgeschriebenen Letzten Willen umgesetzt werden können.